zum Hauptinhalt
Die Kneipe "Klo" in der Leibnizstraße in Charlottenburg ist eine Themen- und Erlebniskneipe.

© Felicia Klinger

Muss das Land Ausfälle zahlen?: Entscheidung über Entschädigung für „Klo“-Wirt vertagt

Es könnte ein Präzedenzfall sein: Der Besitzer der Charlottenburger Kneipe „Klo“ klagt, dass die Corona-Verluste von der Allgemeinheit übernommen werden.

Von Fatina Keilani

Nur eine gute halbe Stunde dauerte der Termin im Landgericht um die Frage einer Entschädigung für den „Klo“-Wirt am Dienstag, dann waren alle Argumente ausgetauscht. Das Urteil soll frühestens in drei Wochen verkündet werden. „In der Sache muss ich mir noch Gedanken machen“, sagte der Richter Stefan Dedner. „Der Standpunkt des Klägers, dass er Entschädigung haben möchte, ist mir grundsätzlich verständlich.“

Das Rechtsgespräch kreiste um Fragen wie: Wenn eine Maßnahme dazu diente, die Allgemeinheit vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen, wäre es dann nicht auch gerecht, wenn ebendiese Allgemeinheit den Schaden bezahlt und nicht nur die Pechvögel, die härter als andere von den Maßnahmen getroffen wurden? Kann es ein Argument sein, dass eine solche flächendeckende Entschädigung die öffentlichen Haushalte überlasten würde?

Und hält das Gesetz überhaupt Entschädigungsregeln für solche Massenfälle bereit, oder sind die gesetzlichen Entschädigungsregeln nicht eigentlich nur für Einzelfälle gedacht? Kommen die Beschränkungen durch die Corona-Verordnung schon fast in die Nähe einer Enteignung, und falls ja, ist das Infektionsschutzgesetz eine Rechtsgrundlage, die einen derartigen Eingriff hergibt?

Klägeranwalt Niko Härting auf der einen Seite und die Anwälte der beklagten Senatsverwaltung für Finanzen, Frauke Kruse und Christian Eckart aus der Kanzlei Redeker, konnten sich hier naturgemäß nicht einigen.

[In unseren Leute-Newslettern berichten wir wöchentlich aus den zwölf Berliner Bezirken. Die Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de]

Der Richter sagte, sein Urteil stehe noch nicht fest. Härting kündigte an, er werde seinem Mandanten zur Berufung raten, falls er unterliege. Vermutlich kommt die Sache also noch vors Kammergericht – es steht für alle viel auf dem Spiel, die Wirte ebenso wie den Landeshaushalt. Härting hat rund 50 ähnlich gelagerte Verfahren, davon 30 Klagen, viele betreffen Gastronomen. Diese war einfach die erste, die vom Gericht terminiert wurde.

Wie berichtet, klagt der Wirt der Charlottenburger Kneipe „Klo“ auf Entschädigung, weil er infolge der Corona-bedingten Schließung vor dem Aus steht. Finkes „Toilettenkneipe“ lebt nach seinen Angaben fast ausschließlich vom Tourismus, der derzeit aber nicht stattfinde. Ein stattgebendes Urteil dürfte auch für viele andere Wirte interessant sein.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false