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Schwere Zeiten: Katrin Lompscher (Linke).

© Wolfgang Kumm/dpa

Update

„Möglichkeit einer Steuerhinterziehung“: Berliner Staatsanwaltschaft leitet Vorermittlungen gegen Lompscher ein

Mehr als 15.000 Euro hat die zurückgetretene Bausenatorin Katrin Lompscher nicht versteuert. Dafür interessiert sich nun auch die Staatsanwaltschaft.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat „wegen der Möglichkeit einer Steuerhinterziehung“ Vorermittlungen gegen die zurückgetretene Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher (Linke), eingeleitet.

Die Ermittler prüften zurzeit, „ob Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen“, sagte eine Sprecherin der Behörde dem Tagesspiegel. Vom Ergebnis dieser Prüfung hänge es ab, ob „die Aufnahme von Ermittlungen“ gerechtfertigt ist – ob also ein förmliches Verfahren aufgenommen wird, das zur Erhebung einer Anklage führen könnte. Zuerst hatte der RBB über die Vorermittlungen berichtet.

Wie berichtet, hatte die frühere Senatorin in den Jahren 2017 und 2018 Einkünfte aus ihren Tätigkeiten in Kontrollgremien landeseigener Unternehmen gegenüber der Steuerbehörde nicht angegeben. Außerdem hatte sie nicht einen Teil dieser Einnahmen an die Landeskasse abgeführt, wie es das Berliner Senatorengesetz vorschreibt.

Tätig war die Senatorin in den Aufsichtsräten der landeseigenen Förderbank IBB, in der Tempelhof Projekt und der Tegel Projekt. 2017 erhielt sie dafür 7325 Euro, 2018 waren es nach Angaben ihrer Sprecherin sogar 8200 Euro. Davon hätte sie jeweils 6135,50 Euro behalten dürfen. 1189,50 Euro und 2064,50 Euro hätte sie an die Landeskasse abführen müssen - was Lompscher versäumte. Weil das nicht geschah, hätte sie Gesamteinnahmen in Höhe von 15.525 Euro versteuern müssen.

Ob die Staatsanwaltschaft auch diesen Gesetzesbruch verfolgt, sagte die Behörde nicht. Hinzu kommt, dass die Strafverfolgungsbehörde auch auf eine Hintertür hinweist, wie die Ex-Senatorin größeres Ungemach abwenden könnte: „gegebenenfalls kommt auch eine straflose Selbstanzeige in Betracht“, schreiben sie.

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Dass die Justiz nicht umhin kommt, jedenfalls zu überprüfen, ob ein mutmaßlich strafbares Handeln im Falle der Linken-Politikerin vorliegt, liegt auch daran: „Derzeit gehen diverse Strafanzeigen wegen Steuerhinterziehung bei der Staatsanwaltschaft Berlin ein, in welchen ebenfalls die Sach- und Rechtslage geprüft wird.“

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Eine Sprecherin Lompschers sagte auf Anfrage, die Linken-Politikerin habe ihren Steuerberater angewiesen, die zu wenig gezahlten Beträge bei ihrem Finanzamt anzuzeigen. Das ist normalerweise der richtige Weg für eine Selbstanzeige, die unter Umständen strafbefreiend sein kann.

Das der Landeskasse geschuldete Geld hatte sie bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe überwiesen - insgesamt 7020 Euro, da sie hier bereits überschlägig auch das Jahr 2019 berücksichtigt habe, für das noch kein Bescheid eingegangen sei, wie ihre Sprecherin erklärte. Für die Steuererklärung 2019 habe Lompschers Berater ohnehin noch bis Jahresende Zeit, insofern liege hier auch kein Versäumnis vor.

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Ob Lompscher auch Kontakt mit der Staatsanwaltschaft hatte, war nicht zu erfahren. Sie hat nach ihrem Rücktritt die Stadt verlassen.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatten wir die zu versteuernden Einnahmen mit etwas über 3000 Euro angegeben. Inzwischen haben wir die Zahl auf mehr als 15.000 Euro korrigiert. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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