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Die Nutzung des kommunalen Vorkaufsrechts löst die Probleme der Berliner Mieter nicht.

© Getty Images/iStockphoto

Milieuschutz per Vorkaufsrecht: Berlin spielt waghalsige Robin-Hood-Spiele

Grüne Baustadträte retten einzelne Altbauten vor Investoren. Statt Politik für alle Mieter machen sie so Politik für ihre eigenen Wähler. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Ulrich Zawatka-Gerlach

In der Mieterstadt Berlin darf fast nichts unversucht bleiben, um einen wild gewordenen Wohnungsmarkt zu zähmen. Allen Bürgern sollte eine angemessene Wohnung zu bezahlbarem Preis zur Verfügung stehen – soweit das Idealbild, das nicht umstritten sein dürfte.

Der Streit beginnt, wenn es um die Instrumente geht, mit denen das hehre Ziel erreicht werden soll. Der Grat zwischen einer engagierten Mietenpolitik und pseudorevolutionärem Aktionismus ist manchmal schmal.

Das zeigt auch ein grundsätzlich bewährter gesetzlicher Eingriff, der private Profitinteressen zurückdrängen soll. So dürfen die Berliner Bezirke seit 2001 Milieuschutzgebiete festlegen, um die Bewohner vor Verdrängung zu schützen. So weit, so gut. Aber die Wohnungsnot in vielen Stadtquartieren verleitet die Bezirks- und Landespolitik inzwischen dazu, Experimente zu wagen, die ideologisch ihren Zweck erfüllen, aber wenig Nutzen bringen und für die öffentliche Hand teuer und risikoreich sind.

Das gilt in jedem Fall für das kommunale Vorkaufsrecht im Rahmen des Milieuschutzes, besonders in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg, wo Baustadträte der Grünen den Robin Hood spielen und mit Hilfe der Wohnungsgenossenschaft „Diese eG“ waghalsige Manöver unternehmen, um ein paar Altbauten mit einer politisch kompatiblen Mieterschaft vor privaten Käufern zu retten.

Eigentlich sollte das Vorkaufsrecht nur ein Druckmittel sein, um Investoren einen Vertrag aufzuzwingen, der mietpreistreibende Sanierungen und Umbauten abwendet.

Kostspieliger Notbehelf

Der tatsächliche Ankauf einzelner Häuser, die meistens von städtischen Wohnungsbaugesellschaften übernommen werden, ist eher ein kostspieliger Notbehelf. Eigentlich sind auch nur große Landesunternehmen in der Lage, diese Ankäufe zu stemmen – und darüber hinaus die Kommunalisierung von Wohnungsbeständen in Berlin sogar in größerem Maßstab voranzutreiben.

Zwar bewegen sich solche Ankäufe oft am Rand des wirtschaftlich Vertretbaren, sind aber nicht vergleichbar mit den abenteuerlichen Transaktionen zugunsten von sieben Einzelimmobilien in zwei Bezirken.

Versagt haben Berlins Landesregierungen über lange Zeit. Nun macht RRG Notstandspolitik, die dem Wachstumstrend nicht standhält und bremst. [...]

schreibt NutzerIn PaAllZ

Deren Vorkauf-Projekte wären unter normalen Umständen nicht finanzierbar. Auf keinen Fall durch eine unerfahrene Genossenschaft, die sich ständig am Rand der Insolvenz bewegt. Den Grünen-Politikern Florian Schmidt und Jörn Oltmann ist es trotzdem gelungen, Tatsachen zu schaffen und in höchst fragwürdiger Manier eine öffentliche Förderung in zweistelliger Millionenhöhe einzufordern, um ihre politische Mission zu erfüllen.

Es geht um Landeszuschüsse und Darlehen der landeseigenen Investitionsbank Berlin, die nur gewährt werden können, indem einschlägige Förderrichtlinien kräftig verbogen werden.

Dabei hilft die Wirtschaftssenatorin und designierte Grünen-Spitzenkandidatin Ramona Pop entscheidend mit. Was tut man nicht alles für Parteifreunde in den grünen Hochburgen der Stadt. Warum der sozialdemokratische Finanzsenator Matthias Kollatz das Geschäft willig begleitet, ist schwerer zu verstehen.

Vielleicht will er die betroffenen Bezirke davor bewahren, beim endgültigen Scheitern der Ankäufe als Gesamtschuldner haften zu müssen. Notfalls zulasten der Investitionsbank Berlin. Ob dieser Deal noch legal ist, sei dahingestellt. In jedem Fall ist er ein Akt politischer Willkür.

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