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Die festgelegten Mietobergrenzen gelten nicht rückwirkend, so das Gericht.

© Kitty Kleist-Heinrich

Update

Gericht entscheidet zu Mietendeckel: Mieterhöhungen bis März 2020 waren rechtens

Mietobergrenzen gelten nicht rückwirkend, befand nun das Landgericht. Eine Erhöhung sei erst ab März verboten, da das Gesetz Ende Februar in Kraft trat.

Das Berliner Landgericht hat einen Teil des umstrittenen Mietendeckels in der Hauptstadt in Frage gestellt. Das Gericht hält den Mietendeckel zwar für verfassungsgemäß, stellt aber die sogenannte Stichtagsregelung in Frage.

Die festgelegten Obergrenzen für Mieten gelten nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil nicht rückwirkend seit 18. Juni 2019, sondern erst seit Inkrafttreten des Mietendeckelgesetzes am 23. Februar 2020.

Daher sei eine höhere als die am Stichtag vereinbarte oder geltende Miete erst ab März 2020 verboten, so das Gericht. Mieterhöhungen wären demnach also bis März rechtens.

Der im Gesetz enthaltene Stichtag im Vorjahr stelle zwar einen materiell maßgeblichen Bezugspunkt für die Ermittlung der absolut zulässigen Miethöhe dar, so das Gericht (AZ 66 S 95/20). Das ändere aber nichts daran, dass das gesetzliche Verbot höherer Mieten am 18. Juni 2019 noch nicht existiert habe.

Mit dem Mietendeckel-Gesetz waren die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen für fünf Jahre eingefroren worden - und zwar auf dem Niveau vom 18. Juni 2019. An dem Tag hatte der rot-rot-grüne Senat erste Eckpunkte zum Deckel vorgelegt.

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Ab 2022 dürfen die Bestandsmieten höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. (dpa)

Mit dem Mietendeckel will der Berliner Senat den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen. Gegen das Gesetz sind Klagen vor dem Landes- und dem Bundesverfassungsgericht anhängig.

Möglicherweise kommen auf Mieter nun Erhöhungen zu

Das Urteil des Landgerichts wiederum bezog sich auf einen Einzelfall, bei dem es um die Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung ging. Es könnte aber darüber hinaus grundsätzliche Bedeutung haben. Denn wenn diese Rechtsprechung Bestand hätte, könnten Berliner Vermieter, die Mieten seit dem 18. Juni 2019 im Wissen um den geplanten Mietendeckel nicht mehr erhöht haben, dies nachholen und kräftig zulangen - zumindest bis zum Monat Februar. Mieter müssten für den Zeitraum womöglich Miete nachzahlen.

Eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sagte auf Anfrage, man werde die Entscheidung prüfen. "Erfreulich ist, dass ein weiteres Gericht das Mietendeckel-Gesetz für verfassungsgemäß ansieht." Das zivilrechtliche Urteil gelte, wenn es rechtskräftig sei, zwischen den mietvertraglichen Parteien. Klar sei, dass der Mietendeckel juristisch umstritten sei, weshalb ja auch die Normenkontrollklagen bei den Verfassungsgerichten auf Landes- und Bundesebene vorlägen. "Letztlich ist die Entscheidung dieser höchsten Gerichte abzuwarten."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht ließ keine Revision zu. Dagegen kann der Kläger allerdings Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

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