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Lächerlich gemachte Lehrer müssen Mobbing nicht hinnehmen.

© imago/Westend61

Cybermobbing: Lehrer dürfen nicht im Internet bloßgestellt werden

Schüler stellten Bilder mit Kommentaren ins Internet und wurden dafür von der Direktorin suspendiert. Verwaltungsgericht: Das war rechtens

Von Fatina Keilani

Zwei Schüler fotografieren ihren Lehrer im Unterricht und leiten die Bilder an einen Mitschüler weiter. Der stellt sie auf Instagram. Daraufhin schließt die Schulleitung das Trio vom Unterricht aus. Zwei Schüler gehen vor das Berliner Verwaltungsgericht - und unterliegen.

Die Schulleiterin habe die beiden Schüler vorläufig für neun Schultage vom Unterricht suspendieren dürfen, entschieden die Richter der dritten Kammer in zwei Eilverfahren. Einer der beiden Schüler hatte zugegeben, heimlich Bilder eines Lehrers aus dem Unterricht angefertigt und an seinen Mitschüler weitergeleitet zu haben, der neben seiner privaten Instagram-Seite auch noch eine weitere betreibt, auf der Schulinhalte geteilt werden. Der zweite andere Schüler hatte jedenfalls nicht bestritten, dasselbe getan zu haben wie der erste.

Die Schulleiterin habe davon ausgehen dürfen, dass die beiden Schüler zumindest in Kauf genommen hätten, dass der Mitschüler das Bild- und Videomaterial auf seiner Instagram-Seite veröffentlichen und mit beleidigenden und sexistischen Inhalten versehen würde, so das Gericht. Es sei lebensfremd anzunehmen, dass sie nicht gewusst hätten, was der Mitschüler mit dem Bild- und Videomaterial machen würde, zumal einer der Schüler selber einen solchen Account betreibe.

Schüler sollen auf friedlichen schulischen Rahmen vertrauen können

Ein solches Verhalten beeinträchtige das geordnete Schulleben, dadurch sei "das Vertrauen der Schülerschaft in einen regelgeleiteten und friedlichen schulischen Rahmen fortwährend erschüttert". Das gelte besonders, wenn die Inhalte geeignet seien, die betroffenen Lehrkräfte in der Öffentlichkeit bloßzustellen.

Die Beschlüsse ergingen am 7. Juni, wurden aber erst jetzt bekannt, da das Gericht sie erst den Beteiligten zustellen wollte. Die neun Tage sind demnach längst rum und die beiden Schüler müssten für die letzten Tage vor den Sommerferien nochmal in die Schule. Welche Maßnahmen die Schulkonferenz gegen sie getroffen hat, ist nicht bekannt. Den Namen der Schule hielt das Gericht geheim.

Cybermobbing ist an Schulen insgesamt ein großes Problem; meist machen allerdings die Schüler sich gegenseitig das Leben schwer. Von 2007 bis 2014 bot die Seite Spickmich die Möglichkeit zur Lehrerbewertung; auch sie wurde für Mobbing und Denunziation sowie als Pranger genutzt. 2014 wurde sie ohne Begründung abgeschaltet,

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