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Am Sozialgericht stapeln sich die Akten.

© Johannes Eisele/dpa

Justiz in Berlin und Brandenburg: Landessozialgericht hat neue Präsidentin

Nach langem Streit haben sich Berlin und Potsdam geeinigt. Sabine Schudoma wird Präsidentin des Landessozialgerichts. Jetzt ist ein anderer Posten zu besetzen.

Berlin braucht eine neuen Präsidentin für Deutschlands größtes Sozialgericht. Denn die bisherige, Sabine Schudoma, wechselt nach Potsdam und wird Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Der Richterwahlausschuss der beiden Bundesländer wählte die 57-Jährige am Montag. Damit wird ein seit Ende 2013 währender Konflikt um den Posten gerade noch vor der Abgeordnetenhauswahl beendet. Der Berliner Senat und die Potsdamer Landesregierung müssen die Ernennung noch beschließen, aber das ist auf den heutigen Kabinettssitzungen reine Formsache. Für alle Seiten gilt: Die Peinlichkeit einer Verlängerung des Postengeschachers und der Ränke zwischen Berlin und Potsdam, aber auch senatsintern, bleibt ihnen erspart, vor allem dem Landessozialgericht: Im Herbst geht Vize-Präsident Herbert Oesterle in Pension. Ohne Schudomas Wahl wäre das Gericht führungslos.

Das Besetzungsverfahren wurde mehrfach wiederholt

Allein das lange Besetzungsverfahren ist auffällig, es wurde mehrfach wiederholt. Beim ersten Mal ging Schudoma als Siegerin hervor. Doch Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) intervenierte im Juni 2014 und setzte eine Neuanlauf durch, um Konkurrentenklagen zu verhindern. Grund war ein Versehen Brandenburgs, das federführend ist. Ein Bewerber hatte die Korrektur seiner Beurteilung eingeklagt, das musste berücksichtigt werden. Auch in der zweiten Runde gewann Schudoma.

Dann Heilmanns nächste Intervention Ende Januar 2015, weil im Oktober 2014 – ein Jahr und vier Monate nach Fristablauf – die Bewerbung eines CDU-nahen Bundessozialrichters einging. Zwischen Berlin und Brandenburgs herrschte Eiszeit. Im nächsten Verfahren gewann der Bundesrichter. Heilmann wurde nachgesagt, er habe Schudoma verhindern wollen, weil die auf SPD-Ticket 2012 Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes wurde. Heilmann wies das stets von sich und argumentierte, er wolle ein rechtssicheres Verfahren. Brandenburg ließ sich darauf ein, um das Gerangel zu beenden.

Björn Böhning stoppte das Verfahren

Als Heilmann im Januar 2016 seinen Personalvorschlag der Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) vorlegte, trat Senatskanzleichef Björn Böhning (SPD) auf die Bremse. Er stoppte das Verfahren und forderte einen Neustart. Obendrein ist dem Bundessozialrichter aus dem Richterwahlausschuss signalisiert worden, dass er durchfallen würde. Er schmiss im Juni hin und zog seine Bewerbung zurück. Er wolle sich nicht beschädigen lassen durch das Gezerre im Senat, hieß es.

Schudoma nahm das alles – äußerlich zumindest – gelassen hin. Sie habe es mit Würde getragen, sich nichts anmerken lassen, heißt es am Sozialgericht. Sie bleibt Berlin nicht nur als oberste Sozialrichterin erhalten – sondern auch als Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes.

Jetzt finden alle lobende Worte

Die politisch Verantwortlichen finden nun allseits lobende Worte. Heilmann sagte, Schudoma sei „eine der anerkanntesten Richterinnen Berlins“. Ihre Arbeit werde über die Stadt hinaus geschätzt. Unter ihr sei das Sozialgericht ein Garant für die Verringerung der Hartz-IV-Klagen gewesen.

Für den neuen Senator bleiben nach der Wahl einige Personalien zu regeln. Am Sozialgericht ist nach zwölf Jahren Präsidentschaft von Schudoma ein Posten frei. Vor der Wahl sollte auch ein neuer Generalstaatsanwalt bestimmt werden. Das verzögert sich. Amtsinhaber Ralf Rother, der Ende August in Pension gehen sollte, hat deshalb bis Februar verlängert. Beworben haben soll sich übrigens auch Berlins Polizei-Vizepräsidentin Margarete Koppers.

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