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Tatort Tauentzienstraße: So sah es hier nach dem tödlichen Unfall aus.

© Britta Pedersen/dpa

Strafprozess Autorennen: Kudamm-Raser bald in Freiheit?

Nach dem erfolgreichen Befangenheitsantrag muss der Prozess gegen Marvin N. und Hamdi H. neu losgehen. Wann, ist unklar.

Von Fatina Keilani

Ein Etappenziel haben sie erreicht, jetzt wollen die Anwälte der Ku’damm-Raser ihre Mandanten in Freiheit sehen. „Wir werden in den nächsten Tagen bei der neuen Strafkammer die Aufhebung des Haftbefehls beantragen“, kündigte Enrico Boß an, der gemeinsam mit Rainer Elfferding den Angeklagten Marvin N. verteidigt. Elfferding hatte mit seinem Befangenheitsantrag gegen die Schwurgerichtskammer unter Peter Schuster Erfolg gehabt, die Kammer wurde abgelehnt. Zu entscheiden hatte darüber ausgerechnet Ralph Ehestädt, dessen 35. Kammer im Februar 2017 das Mordurteil gegen die beiden Angeklagten fällte, das ein Jahr später vom Bundesgerichtshof aufgehoben wurde.

Deshalb hatte Elfferding gegen Ehestädt ebenfalls einen Befangenheitsantrag gestellt, über den ein weiterer Richter zuerst entscheiden musste. Dieser sah bei Ehestädt kein Risiko der Befangenheit. Diese Einschätzung bewahrheitete sich sodann, denn Ehestädts Kammer lehnte die Berufsrichter der 40. Kammer wegen Besorgnis der Befangenheit ab.

Neues Strafrecht zeigt Wirkung

In dem Beschluss heißt es zwar sinngemäß, die Kammer gehe davon aus, dass eine tatsächliche Befangenheit der Richter der 40. Kammer nicht gegeben sei, es reiche aber die Besorgnis aus, dass es so sein könnte.

Nun muss der Prozess gegen die Ku’damm-Raser Marvin N. und Hamdi H. von vorn beginnen. Die beiden sitzen mittlerweile seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft. Ihr erster Prozess endete im Februar 2017 vor dem Landgericht Berlin mit einer Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes; dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof am 1. März 2018 auf. Eine andere Kammer begann die Sache neu zu verhandeln. Sie – die 40. Große Strafkammer unter Peter Schuster – beschloss Ende März, dass die Untersuchungshaft der beiden Angeklagten fortgesetzt wird, und stützte sich in der Begründung teilweise auf das aufgehobene Urteil. Aus dieser Tatsache leiteten die Verteidiger wiederum die Besorgnis der Befangenheit ab. Schuster ist den Fall jetzt also los. Wann die 32. Kammer unter Matthias Schertz die ersten Verhandlungstermine ansetzt, ist noch unklar.

Hamdi H. und Marvin R. waren in der Nacht zum 1. Februar 2016 mit PS-starken Autos durch die nächtliche Innenstadt gerast und hatten dabei auf dem Ku’damm einen Rentner totgefahren. Danach wurde das Strafrecht verschärft; Autorennen und sogenannte Profilierungsfahrten wurden unter Strafe gestellt. Seither können die Fahrzeuge, mit denen die Taten begangen werden, als Tatmittel eingezogen werden. Dieses Instrument zeigt erste Wirkungen. Raser staunen, wenn die Polizei das Auto einkassiert.

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