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Nahe dieser Straßenbahnhaltestelle am Blockdammweg geriet die 13-jährige Ronja unter die Tram.

© Ralf Schönball

Konsequenzen aus tödlichem Tram-Unglück: BVG kauft Kran und Technik für die Feuerwehr

Nach der missglückten Rettung einer 13-Jährigen in Berlin haben BVG und Feuerwehr eine Kooperation vereinbart - mit Praxistraining und zusätzlicher Technik.

Für die beteiligten Rettungskräfte von Feuerwehr und BVG war es der furchtbarste Unfall, den sie je erlebt hatten: Am 12. Juni 2018 geriet die 13-jährige Ronja am Blockdammweg in Rummelsburg unter einen Straßenbahnzug und wurde darunter eingeklemmt.

Sie überlebte den Unfall zunächst, aber starb bei der missglückten Rettungsaktion: Um nicht noch länger auf den angeforderten Kran der BVG warten zu müssen, hob die Feuerwehr die tonnenschwere Bahn mit eigener Technik an. Als der Zug dabei plötzlich absackte, erlitt das Mädchen tödliche Verletzungen. Auch zwei Feuerwehrleute wurden verletzt.

Damit sich ein derart tragisches Unglück nicht wiederholt, haben sowohl Feuerwehr als auch BVG den Einsatz gründlich aufgearbeitet - und zahlreiche Konsequenzen gezogen. So hat die BVG für etwa eine Million Euro einen zweiten Havariekran bestellt, der auf Schienen fahren kann. Er soll 2022 geliefert werden, sodass dann sowohl auf dem Betriebshof Marzahn als auch auf dem Betriebshof Lichtenberg ein solcher Kran stationiert sind, teilte die BVG auf Tagesspiegel-Anfrage mit.

Anders als bisher werde jetzt bei jedem Personenunfall der vorhandene Kran zum Unfallort geschickt - auch wenn erfahrungsgemäß nur in etwa fünf Prozent dieser Unfälle die Tram zur Rettung angehoben oder versetzt werden müsse.

Nach Auskunft der Innenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage haben BVG und Feuerwehr nach dem Unfall eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, derzufolge die BVG für die Feuerwehr spezielle Werkzeuge - Hydraulikheber und Spannschlösser, um die Gelenke zwischen den Wagenteilen zu versteifen - beschafft und zur Nutzung überlässt.

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Damit im Notfall jeder Handgriff sitzt, haben Feuerwehr und BVG außerdem die Aufgabenverteilung einschließlich Kennzeichnung und Befugnissen der Verantwortlichen an der Einsatzstelle klarer geregelt. Außerdem wurden Aus- und Fortbildungen einschließlich praktischer Übungen vereinbart - wobei diese schon vor dem Unglück zumindest sporadisch stattgefunden haben.

Juristisch ist der Unfall von 2018 abgeschlossen: Zwei wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Feuerwehrmänner wurden Anfang Oktober freigesprochen. Bei der Gerichtsverhandlung hatte einer der Angeklagten gesagt, er habe von der BVG auf die Frage, wann der Kran eintreffe, keine Antwort erhalten.

Das Gericht entschied nach drei Verhandlungstagen, dass die Feuerwehrleute korrekt gehandelt hätten, als sie mit ihren eigenen Gerätschaften ans Werk gingen: Bei einem Tram-Unfall sei von lebensgefährlichen Verletzungen auszugehen, und für die Rettung eines Menschen dürfe man ein erhöhtes Risiko eingehen.

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