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Das Verwaltungsgericht hatte am 9.März entschieden, dass die Eigentümerin des Hauses sich mit einer Brandschutzbegehung durch den Bezirk nicht zufriedengeben muss.

© Annette Riedl/dpa

Konflikt um teilbesetztes haus: Brandschutzbegehung in Rigaer 94 könnte Ende Mai stattfinden

Berlins Innensenator Geisel (SPD) plant eine Begehung der Rigaer 94 und erhöht so den Druck auf Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne).

Die Brandschutzbegehung des teilbesetzten Hauses an der Rigaer Straße 94 durch einen Vertreter der britischen Eigentümerfirma könnte Ende Mai stattfinden. Das geht aus einem Zeitplan hervor, den die Innenverwaltung am Dienstag veröffentlicht hat. Das Verfahren sei mit Bezirksaufsicht, dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und der Vertretung des Eigentümers abgestimmt worden, ließ Innensenator Andreas Geisel (SPD) im Rahmen der bei ihm angesiedelten Bezirksaufsicht mitteilen. „Rechtssicheres Handeln“ stehe an oberster Stelle.

Das Verwaltungsgericht hatte am 9.März entschieden, dass die Eigentümerin des Hauses sich mit einer Brandschutzbegehung durch den Bezirk nicht zufriedengeben muss und den Bezirk angewiesen, gegenüber den Bewohnern des Hauses eine Duldungsanordnung für eine solche Begehung zu erlassen – allerdings nicht sofort, sondern in einem „gestreckten Verwaltungsverfahren“.

Das bedeutet, dass eine Anhörung aller Betroffenen im Amtsblatt angekündigt werden und stattfinden muss. Erst dann kann die Duldungsanordung mit dem Termin für die Begehung erlassen werden. Die Innenverwaltung forderte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg am Dienstag auf, die Anhörung am kommenden Freitag im Amtsblatt zu veröffentlichen, „damit es nicht zu einem unnötigen Zeitverzug kommt“.

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Eine Sprecherin des Bezirks bestätigte den Termin auf Anfrage. Die der Eigentümerin namentlich bekannten Mieter würden „in den nächsten Tagen von der Bauaufsicht persönlich angeschrieben“.

Der zuständige Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) hatte zuvor seine eigene Bauaufsicht durch das Gebäude geschickt mit der Argumentation, eine Begehung durch Eigentümervertreter erfordere ein unverhältnismäßiges Polizeiaufgebot. Geisel hatte Schmidt daraufhin vorgeworfen, mit seinen „Winkelzügen“ gewaltbereite Linksextreme vor rechtsstaatlichem Handeln schützen zu wollen.

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