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Die Höhe des Trinkgeld hängt auch vom bezahlen Betrag ab.

© imago stock and people/Ralph Peters

Kolumne "Sonntagsfragen": Gibt man dem Chef auch Trinkgeld?

Früher war es üblich, nur den Angestellten für eine Dienstleistung etwas zuzustecken. Gilt das immer noch? Unsere Kolumnistin weiß Rat.

"In meinem Freundeskreis wurde heftig darüber diskutiert, wie man sich korrekt verhält, wenn man von der Inhaberin eines Kosmetikinstitutes selbst bedient wird. Gibt man Trinkgeld oder reicht es, etwas in die Kaffeekasse zu tun? Ist es heute üblich, für jede „Dienstleistung“ Trinkgeld zu geben, und welche Höhe ist angemessen?" - fragt Manuela

Die alte Regel, dass man bei bestimmten Dienstleistungen den Angestellten ein Trinkgeld zukommen lässt, dem Chef aber nicht, ist im Prinzip immer noch gültig. Schließlich ist auch die Besitzerin eines Kosmetikinstituts eine Unternehmerin, die ein Trinkgeld nicht nötig haben sollte. Gerade bei kleinen Betrieben stellt sich die Realität freilich oft anders dar.

Für diese Fälle wurden Kaffeekassen oder Sparschweine erfunden. Sie bieten die Möglichkeit, diskret einen kleinen Extraobolus loszuwerden, ohne Gefahr zu laufen, in eine peinliche Situation zu kommen oder den Stolz einer aufstrebenden Unternehmerin zu verletzen. Gelegentlich stehen die Kaffeekassen auch da, um mehr Gerechtigkeit zu schaffen.

Manche Kunden tun ihr Trinkgeld da hinein, weil sie wissen, dass nicht nur die Kosmetikerin am Stuhl davon profitiert, sondern auch die guten Geister, die im Hintergrund wirken. Wie man damit umgeht, das ist natürlich auch eine Sache der persönlichen Zufriedenheit und der individuellen Bindung an die jeweilige Fachkraft. Gerade im Fall der Chefin ist es letztlich egal, wenn der zusätzliche Betrag in der Kaffeekasse landet, denn es ist ja an ihr, eine Atmosphäre herzustellen, in der das Team sich wohlfühlt und gut arbeitet.

Investiert sie das Kaffeekassengeld in Kuchen und heiße Getränke, trägt das zur produktiven Stimmung bei. So ist das dann doch bestens investiert. Die Höhe hängt immer auch vom Grad der Zufriedenheit ab, als Orientierung dienen fünf bis zehn Prozent vom Behandlungspreis, wobei auch dessen Höhe eine Rolle spielt. Trinkgeldsitten variieren. Neuerdings kann man öfter beobachten, wie Kunden zum Beispiel in einer Bäckerei das Wechselgeld zurückweisen mit einem lockeren „Stimmt so“. Das wird dann offensichtlich auch gerne akzeptiert.

Bitte schicken Sie Ihre Fragen mit der Post (Der Tagesspiegel, „Immer wieder sonntags“, 10876 Berlin) oder mailen Sie diese an: meinefrage@tagesspiegel.de

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