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Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will in die Hauptstadtpolitik einsteigen - die Affäre ihres Mannes belastet dabei.

© REUTERS

Klage gegen Herausgabe: Urteil gegen Giffeys Mann soll unter Verschluss bleiben

Klarheit zum Disziplinarfall des entlassenen Ehemanns der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey wird es vorerst nicht geben. Er klagt gegen die Herausgabe.

Der wegen Dienstvergehen entlassene Veterinärmediziner Karsten Giffey, Ehemann von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD), will eine Veröffentlichung des Urteils verhindern, mit dem er aus dem Landesdienst entfernt wurde.

Das Verwaltungsgericht bestätigte am Donnerstag, dass Giffey über seinen Anwalt einen entsprechenden Eilantrag eingereicht habe. Klarheit über den Fall – der auch für die Ministerin, die SPD-Landeschefin werden will, eine Belastung darstellt – wird damit weiter verzögert.

Das Verwaltungsgericht hatte Giffeys Entlassung per Urteil Mitte Dezember angeordnet. Grund sollen falsche Abrechnungen zu Reisekosten und Arbeitszeiten sein. Öffentlich bekannt wurde der Fall erst einen Monat später durch einen Bericht des Online-Magazins „Business Insider“. Im Anschluss daran hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts eingeleitet.

Im Namen des Volkes - Urteile sind prinzipiell öffentlich

Einzelheiten wurden bislang nicht mitgeteilt. Karsten Giffey war beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) tätig. Die für das Lageso zuständige Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) teilt mit, dass wegen personal- und datenschutzrechtlichen Belangen keine näheren Auskünfte gegeben werden könnten.

Dies könnte durch eine Herausgabe des schriftlichen Urteils nachgeholt werden, das seit Wochen vorliegt. Gerichtsurteile sind, da sie im Namen des Volkes gesprochen werden, grundsätzlich öffentlich und werden in Datenbanken in anonymisierter Form vielfach veröffentlicht.

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Eine erste Verzögerung trat ein, weil „Business Insider“ seinerseits einen Eilantrag auf Herausgabe des Urteils gestellt hat und dieses Verfahren abgewartet werden sollte. Offenbar hat der auf der Gegenseite dafür zuständige Präsident des Oberverwaltungsgerichts, Joachim Buchheister, aber erkennen lassen, dass er gegen eine Herausgabe gar keine Einwände hat.

Deshalb hat nun Giffey einen Eilantrag gestellt, um den OVG-Präsidenten doch noch dazu zu verpflichten, das Urteil dauerhaft unter Verschluss zu halten.

Eine Bundesbehörde hätte Strafanzeige gestellt

Im Urteil könnte sich auch eine Bestätigung für einen Bericht von „Business Insider“ finden, wonach Karsten Giffey einen Schaden von mindestens 10000 Euro für das Land verursacht haben soll. Diesen habe er aber mittlerweile ausgeglichen, heißt es weiter.

Die Schadenssumme wirft dennoch die Frage auf, weshalb Senatorin Breitenbach auf eine Strafanzeige verzichtet hat. Auf Bundesebene wäre das undenkbar. So teilt das Bundesinnenministerium mit, dass bekannt gewordene dienstliche wie außerdienstliche Straftaten von Beamten der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gegeben werden. „Gerade bei Offizialdelikten“ – wozu auch Betrug zählt.

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