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Margarete Koppers könnte am 31. Juli zur Generalstaatsanwältin ernannt werden.

© Michael Kappeler/dpa

Abgeordnetenhaus Berlin: Keine Sondersitzung zur Causa Koppers

Das Parlament hat Sommerferien und könne am Beschluss des Senats zu Koppers nichts ändern. Darum wird es keine Sondersitzung des Rechtsausschusses geben, heißt es in einem Schreiben.

Von Sabine Beikler

Die von den Oppositionsfraktionen CDU, FDP und AfD beantragte Sondersitzung des Rechtsausschusses zur Causa Koppers am Mittwoch findet nun doch nicht statt. Parlamentspräsident Ralf Wieland (SPD) hat die Sitzung in einem Schreiben an die Fraktionen abgelehnt: „Es gibt keine Begründung der Antragsteller für die Dringlichkeit einer Sondersitzung des Rechtsausschusses. Am Beschluss des Senats kann der Ausschuss auch nichts ändern. Insofern stehen Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis, da mehrere Abgeordnete auf Kosten des Steuerzahlers aus dem Urlaub zurückgeholt werden müssten.“

Laut Paragraf 25, Absatz 9 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses sind Sitzungen innerhalb der Parlamentsferien nur mit Zustimmung des Präsidenten zulässig. Diese haben am Montag begonnen.

Holger Krestel (FDP), Vorsitzender des Rechtsausschusses, kritisiert die Absage.

Im Vorfeld seien auch die Stellungnahmen der drei Koalitionsfraktionen eingeholt worden, obwohl die Opposition ein Minderheitenrecht habe, Sondersitzungen zu beantragen. Wenn ein Drittel der Mitglieder eines Ausschusses eine Sondersitzung beantragen, muss diese stattfinden – mit der eben beschriebenen Ausnahme, dass der Parlamentspräsident diese während der Ferien genehmigt muss.

Für den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Niklas Schrader (Linke) ist es nicht ungewöhnlich, dass die drei Koalitionsfraktionen gefragt wurden, wie sie zu einem Sonderausschuss stehen würden. „Es ist ein erheblicher Aufwand, Mitglieder aus dem Urlaub zurückzurufen. Und das kann auch hohe Reisekosten verursachen.“

CDU-Fraktionschef Florian Graf kritisierte die Entscheidung. Der Senat „duckt sich weg, Koalitionsfraktionen verhindern Transparenz“. Der Behrendt-Koppers-Skandal dürfe nicht ausgesessen werden. Die Verhinderung einer parlamentarischen Debatte bedeute, „dass die umstrittenen Einsetzung einer umstrittenen Kandidatin als Generalstaatsanwältin ohne parlamentarische und damit ohne demokratische Kontrolle erfolgt“.

AfD-Rechtspolitiker Marc Vallendar kritisiert, der Parlamentspräsident würde „mit dem lapidaren Verweis auf mögliche Reisekosten“  die parlamentarische Aufklärung verhindern. FDP und AfD prüfen, ob sie gegen die Entscheidung von Wieland gerichtlich vorgehen.

Nachdem der Senat die Stellenbesetzung auf Vorschlag des Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne) am Dienstag vor einer Woche zur Kenntnis genommen hatte, könnte Koppers ab dem 31. Juli ernannt werden. Denn die unterlegene Mitbewerberin Susanne Hoffmann, derzeit Abteilungsleiterin im Brandenburger Justizministerium, kann innerhalb der nächsten zwei Wochen gegen die Entscheidung klagen. Die Justizverwaltung sagte auf Anfrage, dass der Anwalt von Koppers noch in dieser Woche Akteneinsicht erhalten wird.

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