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Rechtsextremismus: Keine frühere Entlassung für Neonazi-Sänger

Der zu einer mehr als dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilte Sänger der Neonazi-Band "Landser", Michael Regner, muss seine gesamte Haftstrafe absitzen.

Berlin - Das Berliner Kammergericht hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 4. Januar auf, Regner nach Abbüßen von zwei Dritteln der Haftzeit zu entlassen und den Rest der Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Der Verurteilte habe "einschlägige Straftaten" begangen, "die auf ein eingeschliffenes Verhaltensmuster und entsprechende Persönlichkeitsmängel hinweisen", argumentierten die Kammerrichter. Gegen ihn seien seit 1991 bereits mehrfach Geldstrafen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wegen Waffendelikten und anderer Straftaten verhängt worden.

Regner war im Dezember 2003 wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Volksverhetzung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof wies im März 2005 eine Revision Regners zurück, der seit Frühjahr vergangenen Jahres seine Haftstrafe in Tegel absitzt. (tso/ddp)

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