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E-Tretroller wie die der Firma Lime dürfen nicht über das Tempelhofer Feld rollen

© dpa/Christoph Soeder

Startverbot auf ehemaligen Landebahnen: Keine E-Tretroller auf dem Tempelhofer Feld

Die neuen E-Scooter sorgen in Berlin für viel Diskussionsstoff. Sie dürfen auf Straßen und Radwegen fahren – aber nicht auf dem Tempelhofer Feld.

Seit gut einem Monat sind die elektrisch betriebenen Tretroller in Deutschland erlaubt, längst haben verschiedene Anbieter Tausende der kleinen, bis zu 20 Stundenkilometer schnellen Gefährte im Berliner Innenstadtbereich verteilt. Nutzer dürfen auf Straßen und Radwegen fahren – nicht aber auf den ehemaligen Landebahnen des Tempelhofer Feldes.

Dies stellte nun die Betreibergesellschaft Grün Berlin gegenüber dem RBB klar. Denn die Tretroller werden als Kraftfahrzeuge eingestuft – und die sind laut Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes auf dem Gelände verboten. Man wolle zunächst die Entwicklung der Diskussionen abwarten und dann eventuell neu entscheiden, ob eine Ausnahme gefunden werden könne, teilte der Betreiber dem RBB mit. Die Scooter sind unter anderem aus Sicherheitsgründen umstritten, in Berlin ereigneten sich bereits mehrere schwere Unfälle. (Tsp)

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