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Rüffel vom Landesarbeitsgericht: Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD).

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Kein Promibonus für Barenboim: Gericht kassiert Geisels Willkür-Entscheidung gegen Olympiapark-Manager

Berlins Innensenator ließ zu Unrecht einen Manager versetzen, weil Daniel Barenboim nicht an einer Schranke vorbeikam. Trotzdem darf der Mann nicht zurück.

Berlins Innen- und Sportsenator Andreas Geisel (SPD) muss im Umgang mit Untergebenen eine schwere Schlappe einstecken - und Lutz Imhof ab sofort wieder als Veranstaltungsmanager im Olympiapark beschäftigen. Das hat das Landesarbeitsgericht am Freitag entschieden, wie ein Sprecher des Gerichts am Montag dem Tagesspiegel sagte.

Doch Geisels Sportverwaltung will das Urteil vorerst nicht umsetzen - angeblich weil der Senator im Urlaub weilt und es auch eine persönliche Niederlage für ihn ist. Denn er ist selbst und direkt in den Fall verstrickt.

In Kurzform geht es um eine Willkür-Entscheidung des Senators, der als Chef eines Verfassungsressorts in besonderer Weise für die Einhaltung des Rechts Verantwortung trägt. Weil Mitarbeiter des Olympiaparks einen Promibonus für Dirigent Daniel Barenboim verweigert hatten, ließ Geisel Imhof zum Sportforum Hohenschönhausen versetzen.

Selbst das Landesarbeitsgericht hatte keinen Zweifel an dieser Darstellung, die von der Innen- und Sportverwaltung stets bestritten worden war. Sie hatte immer argumentiert, Imhof sei für die neue Stelle im Sportforum ideal geeignet und allein deshalb versetzt worden.

Barenboim echauffierte sich über 200 Meter Fußweg

Es war der 18. August 2018. Barenboim und sein West-Eastern-Divan-Orchestra spielten in der Waldbühne, Tschaikowsky, Debussy, ein sommerlicher Klassikgenuss. Auch Geisel und seine Frau Anke waren zu Gast. Barenboim wollte sich nach dem Auftritt vom Chauffeur zur Aftershow-Party fahren lassen. Doch der Sicherheitsdienst verweigerte es Barenboim, die Schranke im Fahrzeug zu passieren. Der Dirigent musste 200 Meter zu Fuß zurücklegen.

Star mit Taktstock: Dirigent Daniel Barenboim, hier 2013 mit dem West-Eastern Divan Orchestra in der Waldbühne.
Star mit Taktstock: Dirigent Daniel Barenboim, hier 2013 mit dem West-Eastern Divan Orchestra in der Waldbühne.

© Matthias Balk/dpa

Barenboim, der den Ruf hat, leicht erregbar zu sein, traf beim anschließenden Empfang Senator Geisel und soll ausgesprochen wütend gewesen sein über den Schrankenstopp und den erzwungenen Fußweg. Letztlich ließ Geisel Imhof vom Olympiapark abziehen.

Als Techniker ins Sportforum Hohenschönhausen beordert

Imhof wurde Ende 2018 versetzt und sollte fortan auf einer eigens geschaffenen Stelle als Techniker im Sportforum Hohenschönhausen ins Abseits gestellt werden. Das Arbeitsgericht Berlin hatte daran im Juli 2019 zunächst nichts auszusetzen - obwohl Imhof beim Olympiapark eine wichtige Figur gewesen sei, „ein kompetenter Ansprechpartner für alle, immer vor Ort“, wie sein Anwalt sagte.

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Imhof ging in Revision, das Landesarbeitsgericht entschied nun, die Versetzung zum Sportforum sei unwirksam, Imhof könne seinen alten Job im Olympiapark wieder antreten. Dorthin wollte Imhof am Montag auch zurückkehren, doch Geisels Sportverwaltung entschied anders - trotz des klaren Urteils des Landesarbeitsgerichts.

Zurück in den Olympiapark? Erst mal ein Konzept schreiben

Imhof selbst wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern. Doch nach Tagesspiegel-Informationen eröffnete die Sportverwaltung ihm am Montag, dass er vorerst nicht in den Olympiapark zurückkehren und dort wieder als Leiter des Veranstaltungsmanagements tätig sein darf. Vorerst soll Imhof in der Klosterstraße, Geisels Amtssitz, arbeiten und ein Corona-Hygienekonzept für Sportveranstaltungen erarbeiten. Imhof kann nun erneut vor Gericht ziehen und das von ihm erwirkte Urteil gegen Geisels Sportverwaltung durchsetzen.

Geisels Sprecher sagte, die Innenverwaltung . äußere sich grundsätzlich nicht zu Personaleinzelangelegenheiten. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig; die Begründung stehe noch aus. „Wir behalten uns die Prüfung von Rechtsmitteln vor“, sagte der Sprecher. Eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht sei zwar nicht zugelassen worden, möglich sei jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde.

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