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Rechtsextremismus: Kein Anspruch auf NPD-Aufkleber für Häftlinge

Strafgefangene haben einem Berliner Urteil zufolge keinen Anspruch darauf, Aufkleber mit ausländerfeindlicher Aussage ausgehändigt zu bekommen. Die Aufkleber könnten den Gefängnisfrieden gefährden, hieß es.

Berlin - Das Kammergericht Berlin entschied gegen die Klage eines Berliner Häftlings, der wegen Gewaltdelikten und des Tragens von Nazi-Symbolen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel einsitzt. Der Häftling wollte auf Gerichtsweg durchsetzen, dass ihm sechs Aufkleber der rechtsextremen NPD ausgehändigt werden. Diese waren per Post an den Gefangenen geschickt worden und von der Anstaltsleitung einbehalten worden.

Die Richter argumentierten, dass es mit der Fürsorgepflicht des Anstaltsleiter gegenüber allen Gefangenen nicht zu vereinbaren sei, durch die Aushändigung bestimmten Materials politischer Agitation Vorschub zu leisten. Durch das Anbringen der NPD-Aufkleber außerhalb der Zelle könnte auch das "friedliche und geordnete Zusammenleben" in der Anstalt erheblich beeinträchtigt werden, etwa wenn sich Insassen ausländischer Staatsangehörigkeit und Herkunft hierdurch beleidigt fühlten.

Auf Antrag des Gefangenen hatte eine Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Berlin zunächst entschieden, dass die Aufkleber an den Antragsteller herauszugeben seien. Ihrer Auffassung nach handelte es sich um Material einer politischen Partei, die bisher nicht für verfassungswidrig erklärt wurde. (tso/ddp)

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