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Plakate gegen den Verkauf von Mietwohnungen an die Deutsche Wohnen in der Berliner Karl-Marx-Allee (Archivbild)

© dpa/Christoph Soeder

Kampf gegen Immobilienkonzerne: Berliner SPD will sich zu Enteignungen bekennen

Zum Parteitag der Berliner SPD gibt es Anträge für eine Zustimmung zur Vergesellschaftung von Wohnraum. Landeschef Müller lehnt Enteignungen bislang ab.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Berliner SPD unterstützt grundsätzlich die Ziele des Volksbegehrens zur Vergesellschaftung privater Immobilienunternehmen – auch wenn es aus der Partei Kritik an den Forderungen der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ gibt. Das ist der Tenor der Anträge aus Kreis- und Ortsverbänden, die am 26. Oktober auf einem SPD-Landesparteitag zur Abstimmung stehen. Der SPD-Landeschef Michael Müller hat die Enteignung von Wohnungsunternehmen bisher strikt abgelehnt.

Ein gutes Dutzend Papiere aus den SPD-Gliederungen liegen der Antragskommission des Landesvorstands jetzt vor. „Wir erklären uns mit dem Anliegen des Volksbegehrens, mehr Grund und Boden in öffentliche Hand zu bringen, solidarisch“, steht beispielsweise in einem Papier der SPD Friedrichshain-Kreuzberg. Wenn der Bau neuer Wohnungen nicht ausreiche, müsse angesichts der dramatischen Mietpreisentwicklung auch darüber nachgedacht werden, die Bestände profitmaximierender Wohnungsunternehmen zu enteignen.

Der SPD-Kreisverband Mitte fordert ein Landesgesetz, „das die Vergesellschaftung von Wohnraum möglich macht“. Auch die Sozialdemokraten in Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf begrüßen das Volksbegehren, weil es „einen wichtigen Impuls in die politische Debatte“ gebracht habe.

Nach Meinung der Genossen in Steglitz-Zehlendorf ist angesichts der Wohn- und Mietenprobleme die Hoffnung vieler Bürger auf das Enteignungs-Volksbegehren nachvollziehbar. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen, in deren Vorstand die neue Finanzstaatssekretärin Vera Junker sitzt, unterstützt ebenfalls „das Ziel der Initiative, den Anteil an Wohnungen in öffentlicher Hand deutlich zu erhöhen“. Die Möglichkeit der Vergesellschaftung von Grund und Boden sei von der SPD aus guten Gründen bei der Schaffung des Grundgesetzes durchgesetzt worden.

Suche nach einem Konsensantrag

Auch ein Antrag der Jungsozialisten steht jetzt zur Abstimmung, der vom SPD-Parteitag Ende März vertagt wurde, um Landeschef Müller eine Niederlage zu ersparen. Gefordert wird darin „ein Bekenntnis der Sozialdemokratie zur Enteignung unter angemessener Entschädigung als möglichen Eingriff in den Wohnungsmarkt“. Es soll nun versucht werden, bis zum Parteitag einen Konsensantrag zu formulieren, auf den sich eine breite Mehrheit der Delegierten einigen kann. Denn für das Volksbegehren gibt es nicht nur eine Grundsympathie, sondern auch Kritik im Detail.

Grundsätzlich bietet das Grundgesetz die Möglichkeit zur Enteignung, deshalb wäre die Enteignung von Wohnungsbaukonzernen sicherlich nicht verfassungswidrig. Aber der Teufel liegt im Detail. Wie soll das ganze praktisch ablaufen? Wie sollen die fälligen Entschädigungen berechnet werden?

schreibt NutzerIn ford_perfect

Abschreckend wirken beispielsweise die drohenden Entschädigungskosten in zweistelliger Milliardenhöhe im Fall der Enteignung von über 200.000 Mietwohnungen. Auch wird die Grenze, erst alle Unternehmen mit einem Bestand von mindestens 3000 Wohnungen zu vergesellschaften, als willkürlich empfunden. Zudem wird auf die Gefahr verwiesen, dass Enteignungen einen langjährigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang bis zum Bundesverfassungsgericht auslösen könnten.

Es gebe wirksamere Mittel der Mietenpolitik, mahnen deshalb die Neuköllner Genossen. Aber auch sie sehen die Vergesellschaftung von Wohnraum als „letztes Mittel, sollte das soziale Gefüge der Stadt zu zerbrechen drohen“. Das Volksbegehren sei ein wichtiger Impuls, aber „kein Königsweg“, sagen die sozialdemokratischen Juristen. Trotz solcher Vorbehalte wird im Antrag der SPD Mitte gefordert, die Volksbegehrens-Initiative als „unseren Partner auf dem Weg zu einem besser regulierten Wohnungsmarkt“ zu sehen – und gemeinsam nach gesetzlichen Lösungen auch für Enteignungen zu suchen.

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