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In der Nacht zum 1. Februar 2018 brannte das Auto des Linkenpolitikers Ferat Kocak. Sebastian T. soll aus Sicht der Ermittler:innen einer der Täter sein. 

© Ferat Kocak/Die Linke Berlin

Rechtsextreme Anschlagsserie in Berlin-Neukölln: Kammergericht sieht keinen dringenden Tatverdacht gegen Neonazi Sebastian T.

Ermittler:innen gehen davon aus, dass der vorbestrafte ehemalige NPD-Politiker an über 70 Straftaten beteiligt war. Beweisen können sie ihm allerdings nichts. 

Sebastian T. soll mit einem Komplizen hinter einer ganzen Reihe von rechtsextremen Straftaten in Berlin-Neukölln stecken, darunter mehr als 20 Brandstiftungen. Beweisen kann ihm die Staatsanwaltschaft allerdings bislang keine der Taten. Und nun kam auch das Berliner Kammergericht zu dem Schluss, dass in Bezug auf die Brandstiftungen kein dringender Tatverdacht gegen ihn vorliege. 

Im Dezember, einen Tag vor Heiligabend, hatte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den vorbestraften Neonazi und ehemaligen NPD-Kader vollstreckt. Rund einen Monat später kam Sebastian T. aus der Untersuchungshaft frei, auch der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben. Schon damals sah das Landgericht keinen dringenden Tatverdacht gegen ihn, an Brandstiftungen beteiligt gewesen zu sein. 

Nun hat das Berliner Kammergericht eine Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Aufhebung des Haftbefehls als unbegründet verworfen. Zwar gibt es Vorwürfe, bei denen das Gericht durchaus einen dringenden Tatverdacht sieht – neben den Brandstiftungen wirft die Staatsanwaltschaft ihm einen gewerbsmäßigen Betrug in Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfen und die Beteiligung an rechtsextremen Schmierereien vor.

Auch wenn das Gericht in diesen Fällen mit einer „nicht bewährungsfähigen Freiheitsstrafe“ rechnet, liege keine Fluchtgefahr vor, die einen Haftbefehl rechtfertigen würde. Zu den anderen Delikten seien weitere Ermittlungen nötig, hieß es in einer Mitteilung.

Generalstaatsanwältin hatte Ermittlungen an sich gezogen

Für die Generalstaatsanwaltschaft ist das eine Niederlage – und dürfte Betroffene der Anschläge in ihrem Misstrauen gegenüber den Behörden bestärken. Erst im Sommer 2020 hatte Generalstaatsanwältin Margarete Koppers die Ermittlungen in der rechtsextremen Anschlagsserie an sich gezogen, nachdem Zweifel an der Unabhängigkeit des ermittelnden leitenden Staatsanwaltes aufgekommen waren. 

Der Neonazi Sebastian T. bei einem Gerichtsprozess im Sommer 2020. 
Der Neonazi Sebastian T. bei einem Gerichtsprozess im Sommer 2020. 

© Frank Jansen

Die von Koppers selbst und Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) publik gemachten Zweifel sind jedoch nicht bestätigt worden. Der Antiterrorermittler der Generalstaatsanwaltschaft setzten das Ermittlungspuzzle aber noch einmal neu zusammen. Die Generalstaatsanwaltschaft verbuchte den Haftbefehl gegen Sebastian T. und seinen mutmaßlichen Komplizen, den ehemaligen Neuköllner AfD-Kreisvorstand Tilo P., nur wenige Monate später dann auch als Erfolg. Und es war auch eine nachträgliche Rechtfertigung für die Entmachtung der vorherigen Ermittler, die in der Justiz Proteste ausgelöste hatte.

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Trotz des Rückschlags gibt sich Koppers weiter hoffnungsvoll. Auch wenn das Kammergericht „unsere Überzeugung zur Täterschaft bei den Brandstiftungsdelikten“ nicht teile, habe es aber den „geringeren Verdachtsgrad nicht abgelehnt“. Die Generalstaatsanwaltschaft könne nun weiter ermitteln und habe weiter die Chance, später doch noch Anklage zu erheben.

Die Anschlagsserie umfasst mehr als 70 Straftaten

Ermittler rechnen der aktuellen Anschlagsserie mehr als 70 Straftaten seit 2013 zu. Darunter sind mindestens 23 Brandstiftungen, aber auch eingeworfene Fenster und Schmierereien an Hauswänden mit Morddrohungen.

Auch zuvor gab es wiederholt rechtsextreme Attentate im Bezirk: So wurden etwa 2011 zwei Brandanschläge auf das Jugendhaus der Neuköllner Falken verübt. Für die Soko Fokus, die zuletzt die Ermittlungen führte, sind die drei Neonazis Tilo P., Sebastian T. und Julian B. die Hauptverdächtigen. 

Die Ermittler hatten in ihrem Abschlussbericht im September aber festgestellt, dass die Aufklärung der Anschlagsserie bislang nicht mit rechtsstaatlichen Mitteln erzwungen werden könne. Polizei, Justiz und der Senat gerieten angesichts ausbleibender Fahndungserfolge zunehmend in die Kritik.

Erst im Februar hatte eine erneute Expertenkommission einen Zwischenbericht zu der Anschlagsserie vorgestellt. In diesem attestierten die frühere Polizeipräsidentin von Eberswalde, Uta Leichsenring, und Ex-Bundesanwalt Herbert Diemer einen massiven Vertrauensverlust in die Arbeit der Sicherheitsbehörden. Der Abschlussbericht war von Innensenator Andreas Geisel (SPD) für Ende April angekündigt worden. 

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