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Bettina Jarasch, Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordentenhaus, spricht bei einem dpa-Interview.

© dpa/Jörg Carstensen

Jarasch fordert Klarheit von schwarz-rotem Senat: Wie geht es in Berlin mit der Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen weiter?

Die Grünen-Fraktion wirft Schwarz-Rot vor, bei der Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen keine klare Linie vorzugeben. Auch nach der Vorstellung des Abschlussberichts habe es keine klare Aussage gegeben.

Die Grünen-Fraktion verlangt vom Senat eine klare Ansage zu den schwarz-roten Plänen mit Blick auf die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. „Die entscheidende Frage ist offen: Wie will der neue Senat mit den Einschätzungen der Expertenkommission und mit dem Ergebnis des Volksentscheids umgehen?“, sagte Grünen-Fraktionsvorsitzende Bettina Jarasch der Deutschen Presse-Agentur. „Bislang hat sich der schwarz-rote Senat nur ein Rahmengesetz vorgenommen. Und ich möchte schon gerne wissen, was CDU und SPD damit eigentlich vorhaben.“

Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD lediglich vereinbart, ein Rahmengesetz zu verabschieden, das Kriterien für eine Vergesellschaftung definieren und zwei Jahre nach der Verkündung in Kraft treten soll. Auch nach der Vorstellung des Abschlussberichts der Expertenkommission zur Vergesellschaftung Ende Juni hat es vom Senat keine klare Aussage dazu gegeben, ob die neue Landesregierung die Absicht hat, jemals Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften.

„Der Bausenator hat erst angekündigt, dass er parallel zum Rahmengesetz auch die Umsetzung im Blick hat und das danach aber wieder zurückgeholt. Meine Erwartung ist aber, dass der Senat das klärt“, sagte Jarasch über den neuen Ressortchef Christian Gaebler. Der SPD-Politiker hatte zunächst gesagt, noch in diesem Jahr neben dem Rahmengesetz auch ein Gesetz zur Umsetzung der Vergesellschaftung erarbeiten zu wollen, das am Tag darauf aber zurückgenommen.

„Ich bin tatsächlich erstaunt, wie wenig Interesse der Senat dem Bericht der Expertenkommission entgegenbringt“, sagte Jarasch. „Es ist eine wirklich honorige Kommission mit einer Vorsitzenden, Prof. Herta Däubler-Gmelin, die weit über Parteigrenzen hinweg anerkannt ist, die da ihren Abschlussbericht vorgelegt hat.“

Die Einschätzung und Empfehlungen dieser Expertinnen und Experten könne man nicht einfach beiseite wischen. „Damit muss man sich schon auseinandersetzen“, sagte Jarasch. Die Kommission war zu der Auffassung gekommen, dass die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin möglich sei.

„Für uns als Grüne war immer wichtig, dass ein mögliches Vergesellschaftungsgesetz verfassungskonform und rechtssicher sein muss“, sagte Jarasch. Es darf nicht sein, dass man mit so einem Gesetz, mit dem man juristisches Neuland betritt, vor Gerichten scheitert“, so die Grünen-Politikerin. „Und dass dagegen geklagt werden wird, ist ja sicher.“ Sie halte es deshalb für klug, dass das Vergesellschaftungsrahmengesetz erst zwei Jahre nach der Verkündung in Kraft treten soll. „So könnte man im Zweifel größeren Schaden vom Land Berlin abwenden.“

Bausenator Christian Gaebler (SPD) sagte am Dienstag, dass der Senat derzeit darüber berate, welche Senatsverwaltung an der Bearbeitung des Vergesellschaftungsrahmengesetzes beteiligt werden. Offen ist etwa immer noch die Frage, welche Verwaltung die Federführung übernimmt. „Das werden wir nach der Sommerpause abschließend klären und dann wird an dem Gesetz gearbeitet“, sagte Gaebler.

Im September 2021 hatten bei einem Volksentscheid gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Der rot-grün-rote Senat hatte daraufhin die Kommission eingesetzt, die im April 2022 unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) ihre Arbeit aufnahm. Ihren Abschlussbericht überreichte sie dem Senat am 28. Juni. (dpa, dbö)

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