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An der kurzen Leine. Die Pflicht kommt im Januar.

© Carsten Rehder/dpa/pa

Hundegesetz in Berlin: Leinenpflicht? Nicht so einfach

Seit dem 22. Juli 2016 hat Berlin ein neues Hundegesetz. Mit der nun verkündeten Verordnung wird es gültig. Aber es hat ein paar Tücken.

Kleines Quiz für Hundebesitzer: Was ist die Grundveranlagung, die jeder Hund in sich trägt?

a) Hunde sind Jagdraubtiere.

b) Hunde sind für das Zusammenleben mit Menschen geschaffen worden. Sie sind völlig abhängig vom Menschen und können alleine nicht existieren, da sie sich keine Nahrung beschaffen könnten.

c) Hunde sind soziale Rudeltiere und darauf ausgerichtet in einem Gruppenverband zu leben.

d) Hunde sind Aasfresser und suchen deshalb ständig nach toten Tieren.

Fällt es Ihnen schwer, die richtige Antwort zu wählen, sind Sie nach der neuen Hundegesetzdurchführungsverordnung, kurz HundeG-DVO, eventuell nicht sachkundig und erhalten demnach keine Sachkundebescheinigung. Die brauchen Sie aber, falls Sie über keinen Bestandshund verfügen.

Altes Hundegesetz, neue Verordnung

Aber noch einmal von vorne: Seit dem 22. Juli 2016 hat Berlin ein neues Hundegesetz. Der bekannteste Bestandteil des Gesetzes regelt die Leinenpflicht. Doch was Gesetz ist, ist nicht automatisch in der Praxis gültig. Dazu braucht es eine Verordnung. Sie ahnen es, die Hundegesetzdurchführungsverordnung. Diese wurde am 29. September 2018 – mehr als zwei Jahre nach dem Gesetz – verkündet und tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Relevant dabei ist wie angekündigt die Leinenpflicht.

Aber mit einem einfach Ja oder Nein ist es dabei nicht getan. Der Name deutet zwar schon an: Ja, es gibt eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde in Berlin. Diese gilt mehr oder weniger im ganzen Innenstadtbereich: in öffentlichen Grünanlagen, im Wald – außer anders gekennzeichnet – , auf Sport- und Campingplätzen, in Kleingartenanlagen, in Treppenhäusern von Mietswohnungen, in öffentlichen Wohn- oder Büroanlagen, in Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln, bei größeren Menschenansammlungen – um nur einige Beispiele zu nennen.

Doch in den Ausnahmen liegt die Tücke. Ihr Hund darf in nicht weiter bestimmten Flächen frei laufen, wenn er bestimmte Kriterien erfüllt. Also: Wenn Sie in einer ruhigen Straße in der Innenstadt wohnen und Ihr Hund nachts pinkeln muss, dürfen Sie im Bademantel auf die leere Straße treten und den Hund ohne Leine sein Geschäft verrichten lassen. Den Kotbeutel haben Sie natürlich dabei. Tagsüber, wenn sich Nachbarn, Passanten, Fahrräder und Autos in Ihrer sonst ruhigen Straße aufhalten, dürfen Sie Ihren Hund nicht frei pinkeln lassen.

Sachkundeprüfung beim Bezirksamt

Allerdings gilt diese Freiheit nach Ermessen für Ihren Hund auch nur, wenn a) Ihr Hund ein Bestandshund ist; b) Sie Ihren Hund länger als fünf Jahre besitzen und ihr Hund davon drei Jahre nicht auffällig geworden ist; c) Sie von berufs wegen sachkundig sind; oder d) Sie eine Sachkundeprüfung abgelegt haben.

Noch Fragen? Bitte: Ein Bestandshund ist ein Hund, der bereits vor dem 22. Juli 2016 in Ihrem Haushalt gelebt hat. Sachkundig von Beruf sind zum Beispiel Tierärzte oder Hundeführer bei der Polizei. Eine Sachkundeprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Beides können Sie ab dem 1. Januar 2019 ablegen und Ihren Hund damit für den begrenzten Freigang qualifizieren.

Zu der Prüfung müssen Sie sich bei Ihrem Bezirksamt anmelden, dann folgen etwa 30 Fragen im theoretischen Teil, von denen Sie binnen 45 Minuten 70 Prozent richtig beantworten müssen – siehe Frage oben. Den praktischen Teil führen die Hundeschulen in einer ein- bis zweistündigen Prüfung durch, bei der vor allem Gehorsam und Wesen des Hundes im Fokus stehen. Die Kosten des Hundeführerscheins sind noch nicht klar, mit etwa 60 Euro sollten Hundehalter jedoch rechnen. Dabei gilt: Ein Hund, ein Halter. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld von 25 Euro.

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