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Ob Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gewertet wird, hängt vom jeweiligen Verstoß ab.

© Jens Kalaene/dpa

2 Millionen Euro im vergangenen Jahr: Hohe Schäden durch Schwarzarbeit in Berlin

Eine Zentrale Stelle im Bezirksamt Pankow ist für die Bekämpfung von Schwarzarbeit in Berlin zuständig. Diese registrierte allein 2020 371 Fälle wegen Ordnungswidrigkeiten.

Von Sabine Beikler

Dumping-Löhne, keine Arbeitsverträge oder Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen: Für Schwarzarbeit ist seit September 2017 die „Zentrale Stelle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit im Land Berlin“ (ZSBS) beim Bezirksamt Pankow zuständig. Die ZSBS verantwortet die berlinweite Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Im Jahr 2020 registrierte die ZSBS 371 Fälle im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten. Der wirtschaftliche Schaden betrug zwei Millionen Euro. Es wurden Bußgelder in Höhe von 120000 Euro verhängt. Bis Mai dieses Jahres deckte die ZSBS 148 Fälle von Schwarzarbeit mit einem wirtschaftlichen Schaden von einer Million Euro auf.

Ob Schwarzarbeit zivilrechtlich als Ordnungswidrigkeit oder strafrechtlich als Straftat gewertet wird, hängt vom jeweiligen Verstoß ab. Eine fehlende Anmeldung oder Eintragung in der Handwerksrolle gilt zum Beispiel als Ordnungswidrigkeit.

Im Jahr 2020 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Berlin (HZA) eine wirtschaftliche Schadenssumme von 64,5 Millionen Euro ermittelt. 4200 Ermittlungsverfahren wurden wegen Straftaten sowie 846 Ordnungswidrigkeitsverfahren im Kontext mit Schwarzarbeit eröffnet. Die Bußgeldsumme belief sich auf 1,2 Millionen Euro. Das HZA ermittelt auch in überregionalen Fällen, in denen Hauptbeschuldigte zum Beispiel einen Wohnsitz in Berlin haben.

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„Wir tragen alle Verantwortung dafür, dass es Schwarzarbeit gibt und müssen uns überlegen, wenn wir Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ob die verlangten Preise realistisch sind“, sagte Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) am Donnerstag im Fachausschuss für Integration, Arbeit und Soziales. Kontrollen auf allen Ebenen seien „extrem wichtig“.

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Der CDU-Abgeordnete Jürn Jakob Schultze-Berndt forderte bessere Kontrollmöglichkeiten der Vertragspartner bei öffentlichen Auftragsvergaben. Man könne mit Auftragnehmern vereinbaren, dass zum Beispiel Arbeitsnachweise von anderen Stellen als Zoll, Ordnungsamt oder Polizei kontrolliert werden.

Berlin setzt neben Kontrollen vor allem auf Aufklärung über die negativen Folgen von Schwarzarbeit. Bei der Sozialverwaltung ist die Anlaufstelle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung angesiedelt.

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