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Blick aus dem siebten Stock des Stasimuseums.

© Robert Klages

Ehemalige Stasi-Zentrale in Lichtenberg: Historiker will trotz Verbot Veranstaltungen durchführen

Auf dem Gelände der ehemaligen Staatssicherheit der DDR will ein Historiker weiterhin Veranstaltungen machen - trotz Verbot von der Stasi-Unterlagenbehörde. 

Es ist nicht das erste Mal, dass der Historiker Christian Booß und sein Aufarbeitungsverein Bürgerkomitee 15. Januar im Clinch liegen mit Roland Jahn, dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU). Der Verein hat Nutzungsrechte an drei Räumen im Haus 1 auf dem Gelände der ehemaligen Stasi-Zentrale in der Ruschestraße/ Magdalenenstaße im Bezirk Lichtenberg.

Für den November hatten sie dort große Pläne: Veranstaltungen, Kino-Vorführungen, Rundgänge und vieles mehr. Doch nun haben Regierung und Berliner Senat aufgrund der Corona-Pandemie für diesen Monat einen Teil-Lockdown beschlossen.

Das kulturelle Leben wird heruntergefahren, Kulturstätten müssen schließen, darunter: Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Gedenkstätten und kulturelle Veranstaltungsstätten in öffentlicher und privater Trägerschaft. 

Der BStU teilte mit, Veranstaltungen in dem Gebäude absagen zu müssen - mit Verweis auf die in Kraft tretende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin.

Booß gefällt das gar nicht. Er legte Widerspruch ein: Es gebe kein generelles Veranstaltungsverbot, schreibt er in einer Mail an den BStU, die dem Tagesspiegel vorliegt. Es gehöre nicht zu den Aufgaben des BStU, Infektionsgeschehen einzudämmen, die Behörde habe dazu keine Befugnisse. 

Historiker Christian Booß in seinem Büro in der siebten 7. Etage im Stasimuseum.
Historiker Christian Booß in seinem Büro in der siebten 7. Etage im Stasimuseum.

© Robert Klages

Booß will eine für den 4. November angekündigte Veranstaltung zur Stasi-Spionage im Film weiterhin durchführen. "Ihrer Versagung fehlen die erforderlichen Voraussetzungen", so Booß in der Mail. "Sie ist damit unwirksam. Ich gehe davon aus, dass bis zu einer eventuellen Änderung der Rechtslage die Veranstaltung, wie vorgesehen, stattfinden kann." 

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Es handele sich um eine Veranstaltung zur politischen Bildung, so Booß. Es sei keine Unterhaltungsveranstaltung. Alle erforderlichen Abstandsregeln würden eingehalten werden und lediglich 20 Personen zugelassen, die ihre Kontaktdaten hinterlassen, Maske tragen und 1,5 Meter Abstand halten müssen. Der BStU reagierte bisher nicht auf eine Anfrage. 

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