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Im Februar 2022 war der Angeklagte Tilo P. wegen der Tat zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen hat die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

© imago images/Joko

Update

Hauptverdächtiger der Anschlagsserie in Berlin-Neukölln: Bekannter Neonazi kommt nach Angriff auf Taxifahrer mit Bewährung davon

Tilo P. soll in Steglitz einen Taxifahrer mit jordanischen Wurzeln beschimpft und geschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe gefordert.

Der Ex-AfDler und bekannte Neonazi kam nach dem ersten Urteil im Prozess um einen Angriff auf einen Taxifahrer in Steglitz aus der Untersuchungshaft frei und ging lächelnd.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin aber wollte die gegen Tilo P. – einer der Hauptverdächtigen bei den rechtsextremen Anschlägen von Neukölln – verhängte Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren kippen. Auf eine Gefängnisstrafe hatte die Anklagevertreterin plädiert. Doch das Landgericht entschied am Donnerstag anders.

„Die Berufung wird verworfen“, verkündete der Vorsitzende Richter nach rund achtstündigem Prozess. Allerdings wurde die Höhe eines Schmerzensgeldes, das P. an den Taxifahrer zahlen soll, auf 3000 Euro erhöht. Im ersten Urteil waren 1000 Euro verhängt worden. Außerdem wurde ihm nun auferlegt, ein Anti-Gewalt-Training zu absolvieren.

P. versperrte am 3. November mit seinem Pkw einem Taxifahrer die Durchfahrt. Der 56-Jährige mit jordanischen Wurzeln wartete, hupte und sprach P. schließlich an. Erst habe P. den Taxifahrer beschimpft, dann mit einem Schlagstock gegen dessen Bein geschlagen. Dann verschwand P.

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Wenig später entdeckte der Taxifahrer dessen Wagen im Straßenverkehr und verfolgte ihn. P. gab laut Anklage Gas, um zu entkommen. Mit bis zu 111 Stundenkilometern soll er durch die Straßen gerast sein. Dann stoppte er und stieg aus. Ein Kollege saß mit in seinem Wagen. Es sollen rassistische Beschimpfungen gefallen sein. P. habe mit der Faust zu geschlagen.

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Im Plädoyer der Vertreterin der Anklagebehörde hieß es nun, P. habe aus nichtigem Anlass „völlig unbeherrscht“ reagiert. Es sei auch eine rassistisch motivierte Tat gewesen – „eine Aggressionstat gegen einen Menschen, den er als Ausländer eingeordnet hat.“ Sie forderte eine Strafe von eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung.

Das Landgericht aber sah den Fall anders. P. sei nicht vorbestraft, habe gestanden, um Entschuldigung gebeten, habe dreieinhalb Monate in U-Haft gesessen. Ob die Generalstaatsanwaltschaft gegen das Urteil Revision einlegt, ist noch offen.
Tilo P. wird ab 29. August wieder vor Gericht stehen – in anderer Sache. Es geht um zwei rechtsextreme Brandanschläge in Neukölln.

Kerstin Gehrke

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