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Ehrhart Körting Politiker und derzeitiger Innensenator des Landes Berlin. Er ist seit 1971 Mitglied der SPD.

© Mike Wolff, TSP

Hamas-Anhänger in Berlin: „Es gibt keine Freiheit für mörderischen Hass“

Unterstützer von Terror-Organisationen sind in unserem Land nicht zu integrieren. Wer als Ausländer die mörderischen Angriffe auf Israel feiert, hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt. Ein Gastbeitrag.

Ein Gastbeitrag von Ehrhart Körting

Das sogenannte Netzwerk für Solidarität mit palästinensischen Gefangenen, die israelfeindliche Organisation „Samidoun“, hat sich nach dem Angriff der Hamas aus dem Gazastreifen gegenüber Israel als das entlarvt, was es tatsächlich ist. Keine Organisation, die sich für eine Unterstützung palästinensischer Interessen einsetzt, sondern eine Organisation, die offen Terror befürwortet. Zwar muss man mit dem Begriff des Terrors vorsichtig umgehen. Nicht alles, was uns überhaupt nicht gefällt, darf gleich mit dem Begriff des Terrorismus belegt werden. Wir müssen auch andere Meinungen aushalten können, ohne gleich nach Verboten zu rufen.

Für diese Freiheit gibt es aber eine Bruchkante. Sie liegt dort, wo Menschenverachtung und Mord befürwortet wird. Bei allem, was wir über den Angriff der Hamas auf Israel wissen, ist der Begriff des Terrors gerechtfertigt. Der Hamas geht es nicht um eine Militäraktion gegen Israel, sondern um die systematische Ermordung von jüdischen Menschen, um wahlloses Umbringen von Männern, Frauen, Kindern, auch um die Verschleppung von Opfern.

Diese Taten sind nach den vorliegenden Berichten von Anhängern von Samidoun bei einer Aktion in Neukölln gefeiert worden. Es wird von der Staatsanwaltschaft gegen drei Personen ermittelt. Die strafrechtliche Verfolgung ist aber nur eine Antwort des Staates gegen Unterstützer der Hamas und ihrer Ableger.

Die Aktion in Neukölln zeigt auf, dass wir nicht nur ein Problem in Deutschland mit rechtsextremistischen Strömungen haben, sondern auch ein Problem mit ausländerextremistischen Gruppen wie Hamas oder Samidoun unter Zuwanderern aus dem Nahen Osten.

Eine Integration von Hamas-Anhängern ist nicht möglich

Die Reaktion bei uns lebender Zuwanderer aus diesen Gebieten auf die Mordtaten der Hamas zerstört auch die bei mir vorhanden gewesene Hoffnung, dass es uns gelingen kann, auch diese Menschen in unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu integrieren. Offenbar ist eine Integration von Hamas-Anhängern in unser Land nicht möglich. Dann ergeben sich Konsequenzen, die weiter gehen als Ahndungen von Straftaten oder Verboten von Hamas unterstützenden Vereinen.

Mir geht es nicht darum, Bürgerinnen und Bürgern mit palästinensischen Wurzeln den Mund zu verbieten, ihre Kritik an der israelischen Siedlungspolitik von Ministerpräsident Netanjahu zu verhindern. Dazu kann man in der Tat sehr unterschiedlicher Auffassung sein.

Aber bei Hamas und ihren Anhängern geht es nicht um Kritik an israelischer Politik gegenüber den Palästinensern, sondern es geht um von der Hamas befürwortete Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Von Hamas-Anhägern geht eine Gefahr für Leib und Leben aus

Wir müssen daher annehmen, dass von unter uns lebenden Hamas-Anhängern eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Menschen auch bei uns und bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgehen, wie es im Aufenthaltsgesetz heißt. Das bedeutet, dass wir nicht nur wie bisher Organisationen, die zur Hamas gehören oder mit ihr zusammenarbeiten, verbieten, sondern auch den weiteren Aufenthalt ihnen zugehöriger Menschen in Deutschland unterbinden.

Wir haben Freiheitsrechte im Grundgesetz. Sie gelten uneingeschränkt auch für Zuwanderer oder bei uns lebende Ausländer.

Das Aufenthaltsgesetz konsequent anwenden

Aber es gibt keine Freiheit für mörderischen Hass in der Demokratie. Wer wie die Hamas-Anhänger eine derartige falsche Freiheit lebt, das zeigen leider die letzten Tage, verwirkt die Freiheitsrechte unserer Verfassung.

Deshalb sollte die wehrhafte Demokratie nicht nur die Lippen spitzen und die Hamas und ihre Befürworter verurteilen, sondern diejenigen unter uns, die zur Hamas und ihren Unterorganisationen gehören, mit den Mitteln des Aufenthaltsgesetzes in Haft nehmen und außer Landes bringen. Hierzu brauchen wir keine neuen Gesetze, wir müssen die bestehenden nur konsequent anwenden.

Insofern erwarte ich eine konzertierte Aktion des Bundes mit allen Bundesländern, die nicht nur sammelt und veröffentlicht, was es über die von den Verfassungsschutzbehörden als verfassungsfeindlich eingestufte Hamas gibt, sondern die das, was gesammelt wurde, auch kurzfristig zu ausländerrechtlichen Maßnahmen verwertet.

Das mag jetzt manchem als augenblickliche Überreaktion erscheinen. Natürlich spielt die Empörung auch bei mir eine Rolle. Aber es ist mehr, es ist insbesondere die Konsequenz jahrelanger Erfahrungen mit Hamas-Organisationen, die offensichtlich nicht belehrbar sind.

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