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Die Hauptstadt macht sich fit: Ab dem 2. Juni dürfen Fitnesstudios in Berlin wieder öffnen.

© Britta Pedersen/dpa

Gute Nachricht für Fitnessstudios, Kneipen und Kinos: Diese Corona-Lockerungen gelten nun in Berlin

Wieder ein bisschen mehr Normalität: Heute dürfen Bars und Open-Air-Kinos öffnen, auch Sport in Innenräumen ist unter Auflagen wieder erlaubt.

Seit mehr als zwei Monaten gelten in Berlin Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. In der vergangenen Woche hat sich der Berliner Senat auf weitere Schritte hin zu mehr Normalität verständigt. Das sind die wichtigsten Änderungen:

  • Kneipen dürfen ab dem 2. Juni öffnen, Gaststätten hatten schon vorher geöffnet. In den Bars herrscht aber eine Tischpflicht, sagte Geisel in der vergangenen Woche. „Man muss also an Tischen sitzen.“ Ein Platz am Tresen zähle nicht dazu. So könnten Abstandsregeln besser eingehalten werden, sagte Geisel. Kneipen und Gastro dürfen von 6 bis 23 Uhr öffnen - eine Stunde länger, als es Restaurants bislang durften.
  • Auch Fitnesstudios dürfen wieder öffnen – unter strengen Auflagen. Etwa dürften Duschen nicht benutzt werden, an den Geräten seien drei Meter Abstand einzuhalten. Christian Gaebler, Chef der Senatskanzlei, begründete das mit der erhöhten Gefahr, die von Fitnessstudios ausgeht: „Wir sehen ja auch international, dass von diesen Einrichtung eine gewisse Infektionsgefahr ausgeht.“ Sport in Gruppen bis zu 12 Personen zugelassen – sowohl draußen als auch drinnen. „Das heißt, wir öffnen jetzt auch wieder die Sporthallen“, sagte Innensenator Geisel.
  • Private Treffen, die aus sogenannten zwingenden Gründen nötig sind, dürfen künftig mit bis zu 50 Teilnehmern stattfinden; für alle anderen Treffen gilt künftig: In Privaträumen, also drinnen, dürfen sich maximal zwei Haushalte treffen. Draußen dürften sich jedoch künftig nicht nur zwei Haushalte treffen, sondern stattdessen auch fünf Personen. Die 1,5-Meter-Abstandsregel gilt weiter. Zwingende Gründe seien, erläuterte Geisel, eine Hochzeit, eine Trauerfeier oder eine Taufe. Wie viele Veranstaltungen unter das Label zwingend fallen können, wusste Geisel offenbar selbst nicht: „Ich weiß gar nicht, ob ich sagen kann: der 90. Geburtstag.“ [Behalten Sie den Überblick: Corona in Ihrem Kiez. In unseren Tagesspiegel-Bezirksnewslettern berichten wir über die Krise und die Auswirkungen auf Ihren Bezirk. Kostenlos und kompakt: leute.tagesspiegel.de]
  • Zudem sind ab kommender Woche generell wieder andere Veranstaltungen unter freiem Himmel erlaubt. Demnach sind voraussichtlich ab 2. Juni Open-Air-Veranstaltungen wie Konzerte oder Filmvorführungen mit bis zu 200 Teilnehmern möglich, ab dem 16. Juni dann mit bis zu 500 Teilnehmer und ab 30. Juni dann mit bis zu 1000 Teilnehmern. Das gilt demnach auch für Kinos. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt.
  • Innerhalb von Räumen sind im Rahmen solcher Veranstaltungen ab dem 30. Mai 150 Personen erlaubt, ab dem 16. Juni 200. Dabei ist zu beachten, dass die Abstandsregel weiterhin gilt.
  • Für Demonstrationen gelten schon seit 30. Mai keine Begrenzungen der Teilnehmerzahl mehr. Derzeit sind öffentliche Versammlungen im Freien wegen der Pandemie noch auf 100 Teilnehmer begrenzt. Wer eine Demonstration veranstalte, müsse, so Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf der Pressekonferenz am vergangenen Donnerstag, „nachvollziehbar darstellen, wie für die Abstandsregeln und alle sonstigen Erfordernisse Sorge getragen wird.“ Das gelte auch für religiöse Veranstaltungen unter freiem Himmel.
  • Clubs und ähnliche Einrichtungen bleiben jedoch weiterhin geschlossen. „Das Wesen eines Clubs ist ja eigentlich nicht, dass man Abstand hält, sagte Gaebler.
Die Milchbar in Kreuzberg musste wie viele andere Bars, Restaurants und Geschäfte auch im März schließen.
Die Milchbar in Kreuzberg musste wie viele andere Bars, Restaurants und Geschäfte auch im März schließen.

© imago/Carsten Thesing

Innensenator Andreas Geisel warnte, die Lockerungen seien kein Zeichen dafür, dass die Pandemie sich dem Ende zuneige. Es hänge von der Entwicklung der Pandemie ab, ob sie Bestand haben könnten. „Grundsätzlich gilt weiterhin: Die Pandemie ist nicht vorbei.“

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Die neue Berliner Verordnung zur Eindämmung der Pandemie gilt vorläufig zum 4. Juli.

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