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Der Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmoud Abbas, im August in Berlin.

© JENS SCHLUETER / AFP

Nach Holocaust-Verharmlosung durch Abbas in Berlin: Grünen-Politiker fordert „Gefährderansprachen“

Auf Abbas' Holocaust-Verharmlosung folgte Empörung. Zur „Abwehr einer von ihr ausgehenden Gefahr“ können Personen von der Polizei gewarnt werden.

Zum Umgang mit einem heiklen Staatsbesuch kommt von den Grünen ein ungewöhnlicher Vorschlag. Anlass ist Palästinenser-Präsident Mahmud Abbas, der im August in Berlin den Holocaust verharmloste – nach einer Anzeige prüft Berlins Staatsanwaltschaft derzeit, ob Abbas durch diplomatische Immunität vor Ermittlungen geschützt ist.

„Es ist unerträglich, wenn in Berlin in breitester Öffentlichkeit der Holocaust relativiert wird“, sagte der Grünen-Innenexperte im Berliner Abgeordnetenhaus, Benedikt Lux, dem Tagesspiegel. „Da der Sachverhalt klar ist, rechne ich mit einem schnellen Abschluss der Ermittlungen gegen Herrn Abbas. Unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens aber wäre es angemessen, prominenten Personen, die durch Verharmlosung und Leugnung des Holocausts aufgefallen sind, vor ihren Besuchen in Berlin zu erklären, dass das in Deutschland grundsätzlich strafbar ist und Volksverhetzung nicht geduldet wird. Die Voraussetzungen für eine polizeiliche Gefährderansprache liegen vor.“

Abbas hatte Mitte August auf einer gemeinsamen Pressekonferenz neben Kanzler Olaf Scholz (SPD) den Israelis vielfachen Holocaust an den Palästinensern vorgeworfen. „Israel hat seit 1947 bis zum heutigen Tag 50 Massaker in 50 palästinensischen Orten begangen“, sagte Abbas. „50 Massaker, 50 Holocausts.“ Der Palästinenser-Präsident war von einem Journalisten gefragt worden, ob er sich zum 50. Jahrestag des von Palästinensern verübten Attentats auf Israels Olympiamannschaft 1972 entschuldigt. Darauf ging Abbas nicht ein. Auf seine Shoa-Verharmlosung folgte internationale Empörung.

Sind von bestimmten Personen erfahrungsgemäß Straftaten zu erwarten, kann die Polizei diese Personen warnen. Im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz heißt es: Die Polizei könne „eine Person zur Abwehr einer von ihr ausgehenden Gefahr über die Rechtslage informieren und ihr mitteilen, welche Maßnahmen sie ihr gegenüber zur Abwehr der Gefahr“ ergreifen würde. So werden in Berlin aktenkundige Extremisten vor Demonstrationen und Hooligans vor Fußballspielen von Beamten zur Gefahrenabwehr angesprochen.

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