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Justizsenator Dirk Behrendt will mit Amtskollegen aus Hamburg und Thüringen das Gesetzespacket stoppen.

© dpa

Grüne gegen GroKo: Berlins Justizsenator Behrendt will neue Migrationsgesetze stoppen

Eine Bundesratsinitiative zusammen mit Hamburg und Thüringen soll das Gesetzespaket verhindern. Doch SPD-Innensenator Geisel sieht dafür „keine Notwendigkeit“.

Der Bundestag hat am Freitag mit einem Gesetzespaket zu Migration und Asylrecht Abschiebungen erleichtert und zugleich die Einwanderung für Fachkräfte vereinfacht. Dazu zählen auch Erleichterungen für gut integrierte Flüchtlinge. 372 Abgeordnete der Union, SPD und AfD stimmten namentlich für das besonders umstrittene Rückkehr-Gesetz, Grüne und Linke lehnten es ab, die FDP enthielt sich.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte, für die Akzeptanz von Zuwanderung sei ihre Begrenzung entscheidend. Menschen ohne Aufenthaltsrecht müssten das Land wieder verlassen: „Wir erwarten, dass Antragsteller an ihrem Verfahren aktiv mitwirken, und wir wollen verhindern, dass sie untertauchen oder ihre wahre Identität verschleiern.“ Die Regelung der Einwanderung von Fachkräften sei „das notwendigste und wichtigste Gesetz“. Seehofer appellierte an Wirtschaft und Bundesländer, die Umsetzung zu unterstützen. Es dürfe nicht anderthalb Jahre dauern, bis eine Fachkraft wirklich einreisen könne.

SPD-Fraktionsvizechefin Eva Högl sagte, es müsse klare Regeln geben. Für die SPD habe die freiwillige Ausreise Vorrang, Abschiebungen seien das letzte Mittel. Menschen, die nicht bleiben dürfen, müssten das Land aber auch verlassen.

Das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht gibt Behörden und Polizei mehr Befugnisse. Asylbewerbern, die nicht bei Klärung ihrer Identität mitwirken, drohen Arbeitsverbot und Leistungskürzungen. Die Unterbringung in Ankerzentren wird auf 18 Monate verlängert. Auch eine dauerhafte Wohnsitzauflage für Asylbewerber wird eingeführt.

Spannungen im Senat

In Berlins rot-rot-grüner Koalition hat das Gesetzespaket neue Spannungen ausgelöst. Justizsenator Dirk Behrendt will gemeinsam mit seinem Hamburger Amtskollegen Till Steffens und Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (beide Grüne) über den Bundesrat das Gesetz stoppen und den Vermittlungsausschuss anrufen.

Das Gesetz sehe vor, dass ausreisepflichtige Familien in Haftanstalten neben verurteilten Straftätern untergebracht werden können. Damit werde das Trennungsgebot aufgehoben und gegen europäisches Recht verstoßen, erklärten die drei Justizressortchefs. Menschen mit ungeklärter Identität würden pauschal zu Geduldeten „zweiter Klasse“ herabgestuft, dürften weder arbeiten noch zur Schule gehen.

Berlins Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) beklagte, die neuen Gesetzesregelungen gingen „zu Lasten der Geflüchteten und zielen auf eine abschreckende Wirkung“. Es gehe nur um Abschiebungen und Sanktionen. Grundrechte würden mit Füßen getreten und Menschen in die Illegalität getrieben.

Geisel: "Keine Notwendigkeit"

Eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses in der letzten Sitzung der Länderkammer am 28. Juni ist fraglich. Ob der Senat im Bundesrat dennoch ein Veto in Gang setzt, blieb offen. Bei unterschiedlicher Meinung der Koalitionäre enthält sich Berlin. Innensenator Andreas Geisel (SPD) sieht „keine Notwendigkeit“, das Gesetz zu ändern. Er begrüßte die Erleichterungen für Fachkräfte und Vorgaben, wonach die Polizei künftig auf sicherer Rechtsbasis Flüchtlingsheime betreten darf, um abzuschiebende Ausländer zu ergreifen.

Über die Befugnisse der Polizei hatten sich Geisel und Breitenbach zerstritten. Die Sozialsenatorin hatte Betreiber von Flüchtlingsheimen jüngst angewiesen, dass die Polizei die Unterkünfte nicht mehr für Abschiebungen betreten dürfe. Fünf Polizisten wurden wegen Hausfriedensbruch angezeigt. Geisel widersprach Breitenbach, war jedoch in einer vom Tagesspiegel publik gemachten Anweisung an die Polizei eingeknickt. Demnach dürfen Beamte in Berlin die Heime vorerst nur mit Zustimmung der Bewohner und Betreiber für Abschiebungen betreten. Wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, will Geisel seine Weisung zurücknehmen.

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