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Immobileinentwickler Christoph Gröner.

© Tagesspiegel/Lydia Hesse

Update

Gröners Parteispende an die Berliner CDU: Grüne und Linke setzen Wegner unter Druck

Zuletzt hatte die Bundestagsverwaltung eine Spende des Immobilienunternehmers Christoph Gröner über 820.000 Euro an die Berliner CDU für rechtens erklärt. Grüne und Linke wollen das nicht hinnehmen.

| Update:

Weil die Berliner CDU eine Spende in Höhe von 820.000 Euro des Immobilienunternehmers Christoph Gröner angenommen hat, erhöhen Grüne und Linke den Druck auf die Christdemokraten. Grünen-Landeschef Philmon Ghirmai forderte die Partei am Dienstag dazu auf, die im Zuge einer Überprüfung an die Bundestagsverwaltung verschickte Stellungnahme zu veröffentlichen.

„Das Gutachten der Bundestagsverwaltung wirft einen weiteren Schatten auf die Spendenaffäre der Berliner CDU und macht deutlich, dass es noch offene Fragen gibt“, erklärte Ghirmai. Seiner Ansicht nach sind Regierungschef Kai Wegner und die CDU „in der Pflicht, für maximale Klarheit und Transparenz zu sorgen“. Sollten Wegner und die CDU dies nicht freiwillig tun, behalten sich die Grünen vor, das Dokument auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes einzufordern.

Unterdessen behält sich die Berliner Linke weiterhin vor, die Bundestagsverwaltung wegen ihrer Entscheidung zu der 820.000 Euro-Spende an die Berliner CDU zu verklagen. „Wir sind auf jeden Fall dazu bereit, juristische Schritte einzuleiten“, sagte Maximilian Schirmer, Vorsitzender der Linke Berlin, dem Tagesspiegel am Montag. „Wir sind uns einig darüber, dass die Linke Berlin auf jeden Fall gewillt ist, den Skandal aufzuklären.“

Eine finale Entscheidung darüber, ob Klage vor dem Berliner Landgericht erhoben wird oder nicht, sei nach einer ersten Runde gemeinsam mit verschiedenen Juristen aber noch nicht gefallen, sagte Schirmer weiter. „Die juristische Prüfung ist noch nicht abgeschlossen“, sagte der Parteichef.  

Zuvor waren von den zurate gezogenen Juristen verschiedene Ansichten sowohl zur Klagebefugnis als auch zur Erfolgsaussicht einer etwaigen Klage geäußert worden, so Schirmer. Bis Ende der Woche würden weitere Prüfungen angestellt und dann hoffentlich ein klareres Bild zeichnen, sagte er weiter.

Verstößt die Großspende Gröners gegen das Parteiengesetz?

Wiederholt erklärte der Parteichef, die mögliche Klage nicht allein im Namen der Linkspartei führen zu wollen. Es gehe nicht um die Linke, sondern um die von Parteispenden wie jener Gröners ausgehenden „Gefahr für die Demokratie“. Es schade allen Parteien, wenn die Politik als käuflich wahrgenommen werde, sagte Schirmer.

Anlass für die Überlegungen der Linke ist ein Gutachten, das Sophie Schönberger, Professorin für öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Co-Direktorin des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung, im Auftrag des Vereins Lobbycontrol erstellt hatte. Demnach verstößt die Großspende Gröners, der sich auf die Frage nach einer erwarteten Gegenleistung selbst korrigiert hatte, gegen das Parteiengesetz.

Schönberger zufolge verbietet das Parteiengesetz nicht nur Spenden für Gegenleistungen, sondern auch, wenn sie in Erwartung einer bestimmten politischen, auch ideellen Entscheidung ohne unmittelbaren persönlichen Nutzen für den Geldgeber gezahlt werden. Weder „in der Rechtssprechung noch in der Literatur findet sich eine Stütze für die Auslegung“ des Parteiengesetzes, wie sie die Bundestagsverwaltung vorgenommen habe.

Diese hatte im Juli entschieden, dass die CDU Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen das Parteiengesetz ausgeräumt habe. „Hinweise auf eine mögliche Erfüllung des Tatbestands einer Einflussspende“ hätten sich nicht bestätigt. Daher sei eine nach Recherchen des Tagesspiegels und des Tagesspiegel-Newsletters Checkpoint ausgelöste Prüfung eingestellt worden.

Gröner selbst hatte 2020 an die CDU 320.000 Euro gespendet, eine seiner Firmen noch einmal 500.000 Euro – rechtzeitig zum Wahlkampf ums Abgeordnetenhaus im Jahr 2021. Sowohl der Unternehmer als auch die CDU hatten in der Vergangenheit zum Teil mehrfach gesagt, dass mit den Spenden Absprachen oder Bitten des Unternehmers verbunden seien. 

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