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Auf Berlins Straßen und Gehwegen herrscht Glatt- und Blitzeisgefahr (Archivbild).

© Tobias Kleinschmidt dpa/lbn

Update

Glätte auf Berlins Straßen: Blitzeis führte zu vielen Unfällen

Wegen des gefrierenden Regens waren Berlins Straßen am Montagmorgen spiegelglatt. Die Berliner Feuerwehr rief den Ausnahmezustand aus. Inzwischen hat sich die Lage entspannt.

Gefährliche Glätte hat Verkehrsteilnehmer im Norden und Osten Deutschlands zum Wochenstart rutschen lassen - die Unfälle gingen aber meist glimpflich aus. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnte für den Norden und Osten Deutschlands vor Glatteis, weil Regen auf den gefrorenen Boden fiel: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern waren betroffen. Mittlerweile hat der DWD die Glatteiswarnung aber wieder aufgehoben, die Lage entspannt sich.

Auch auf Berlins Straßen und Gehwegen war es am Montagmorgen glatt, die Berliner Feuerwehr rief bis 13 Uhr den Ausnahmezustand aus und empfahl, das Auto an diesem Montag stehenzulassen. Bis 12 Uhr habe es über 250 glättebedingte Einsätze gegeben. In den meisten Fällen mussten gestürzte Menschen behandelt werden, so die Feuerwehr. In Berlin wird der Ausnahmezustand ausgerufen, wenn es besonders viele Einsätze gibt. Auch der Winterdienst der BSR ist unterwegs.

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Auch in Brandenburg gab es am Montagmorgen „außergewöhnlich viele Unfälle“, wie ein Polizeisprecher sagte. Schüler im Nordosten Niedersachsens mussten wegen eisglatter Straßen am Montagmorgen nicht zur Schule. In den Städten Lüneburg und Uelzen sowie in den Landkreisen Celle, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen werde der Unterricht an allen Schulen ausfallen, teilte die Polizei mit. Bei Eis auf den niedersächsischen Straßen stürzten Zeitungsausträger, es gab einige Unfälle mit Blechschäden.

In Hamburg mussten mehrere bei Glätte gestürzte Fußgänger medizinisch versorgt werden. Die Stadtreinigung hatte in der Nacht 900 Mitarbeiter zum Salzstreuen geschickt. In Mecklenburg-Vorpommern gab es trotz eisglatter Straßen zunächst keine großen Unfälle, „nur einige Zusammenstöße mit Blechschäden“, wie die Polizei mitteilte. Der Deutsche Wetterdienst hatte gewarnt, wegen der Glätte könne es „erhebliche Behinderungen im Straßen- Schienenverkehr“ geben.

Was bedeutet die Streupflicht:

Bei öffentlichen Gehwegen tragen zunächst die Gemeinden die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Doch fast immer machen sie von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch, diese Pflicht auf die Straßenanlieger abzuwälzen – also auf die Hauseigentümer. Diese wiederum dürfen die Verkehrssicherungspflicht ihrerseits weiterreichen, zum Beispiel an einen Verwalter, Hausmeister oder ihre Mieter. Für den Umfang der Streu- und Räumpflicht gilt: Alle Wege, die üblicherweise genutzt werden, müssen ohne Gefahren benutzbar sein. Unter der Woche gilt sie üblicherweise zwischen 7 und 20 Uhr. (mit dpa)

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