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Das teilbesetzte Gebäude in der Rigaer Straße 94 in Berlin-Friedrichshain gilt als Symbol der linksradikalen Szene.

© Carsten Koall/dpa

Noch kein Urteil zu Räumungsklage: Gericht will Gutachten im Streit um Rigaer Straße 94 erstellen lassen

Seit Jahren wird darüber gestritten, ob die Eigentümergesellschaft des teilbesetzten Hauses nach deutschem Recht existiert. Das soll nun ein Gutachten klären.

Im Streit um das teilbesetzte Haus „Rigaer 94“ ist am Donnerstag noch kein Urteil gefallen. Es steht weiter die Frage im Mittelpunkt, ob die Eigentümergesellschaft des Gebäudes überhaupt existiert. Dazu will das Amtsgericht Kreuzberg nun ein Rechtsgutachten erstellen lassen, wie das Gericht am Donnerstag verkündete.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Klägerin zuvor einen Kostenvorschuss von 4000 Euro zahlt. Damit gibt es zunächst keine Entscheidung zu einer Räumungsklage gegen Bewohner im Vorderhaus. Diese sollen mit der Miete im Rückstand sein - bestreiten dies aber.

Beim Amtsgericht Kreuzberg sind etwa ein Dutzend vergleichbarer Verfahren anhängig. Der aktuelle Fall war der erste, bei dem es im vergangenen Dezember zu einer mündlichen Verhandlung kam. Der Gebäudekomplex in der Rigaer Straße gilt als Symbol der linksradikalen Szene. Immer wieder kommt es dort zu gewaltsamen Zusammenstößen mit der Polizei.

Seit Jahren wird vor Gericht darüber gestritten, ob die klagende Eigentümerin - eine Gesellschaft mit Sitz in Großbritannien - nach deutschem Recht existiert. Damit verbunden ist die Frage, ob der Klägeranwalt bevollmächtigt ist, diese zu vertreten. Dies will das Amtsgericht mit Hilfe eines schriftlichen Rechtsgutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg klären.

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Parallel sollen die Beteiligten Belege für verschiedene Angaben vorlegen. So macht die Klägerin geltend, die Bewohner seien mit der Miete um rund 60.000 Euro im Rückstand. Nach Angaben der Bewohner wurde gezahlt - allerdings an den Vorbesitzer. Denn Informationen über die neuen Eigentümer hätten die Mieter 2016 nicht erhalten.

Prozess um Räumungsklage gegen Autonomen-Kneipe

Nach Gerichtsangaben ist zunächst offen, wie es in diesem Verfahren weiter geht. Bereits am Montag (7. Februar) beschäftigt die Rigaer Straße jedoch erneut die Justiz. Dann geht es vor dem Landgericht Berlin erneut um eine Räumungsklage gegen die illegale Linksautonomen-Kneipe „Kadterschmiede“.

Die linke Szene Berlins hat sich gegen Räumungen immer wieder heftig gewehrt. Der Zivilprozess erfolgt darum aus Sicherheitsgründen im Kriminalgericht Moabit. (dpa)

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