zum Hauptinhalt
Touristen stehen vor dem Checkpoint Charlie, dem ehemaligen Grenzübergang zwischen West- und Ostberlin.

© Fabian Sommer/dpa

Geldwäsche-Verdacht nicht ausgeräumt: Ermittlungen am Checkpoint Charlie dauern an

Seit Februar geht die Staatsanwaltschaft den Hinweisen zum Verdacht der Geldwäsche nach. Das Tauziehen um das Baurecht am Checkpoint dauert ebenfalls an.

Neuigkeiten von der Justiz in Sachen Checkpoint Charlie: Der Verdacht der Geldwäsche ist nicht ausgeräumt. Die Ermittlungen laufen noch, sagte Justizsprecher Martin Steltner. Unter Aktenzeichen 241 Js 85/19 geht die Staatsanwaltschaft seit Februar Hinweisen der Senatsverwaltung für Justiz nach, wonach im Zusammenhang mit der beabsichtigten Finanzierung von Baugrundstücken am weltberühmten Checkpoint Charlie der Verdacht der Geldwäsche besteht.

Tauziehen um Baurecht am Checkpoint Charlie

Spannend wie ein Krimi ist auch das Tauziehen von Politikern und Baufachleuten um das Baurecht am Checkpoint Charlie. Die SPD hatte am vergangenen Dienstag den vereinbarten Beschluss zum Bebauungsplan im Senat gestoppt. Vor der neuerlichen Senatssitzung am Dienstag zur Verabschiedung des „Bebauungsplans 1-98 (Checkpoint Charlie)“ bekommen Gegner des von Rot-Rot-Grün beschlossenen Verfahrens neuen Stoff.

Wie der Tagesspiegel-Newsletter „Checkpoint“ berichtet, verbreitet der frühere Staatssekretär für Stadtentwicklung, Immobilienberater Wolfgang Branoner (CDU), ein Gutachten, wonach kein Zeitdruck bei der Planung bestehe – genau das Gegenteil hatte Senatsbaudirektorin Regula Lüscher kürzlich im Abgeordnetenhaus erklärt.

Kein Gutachten, keine Äußerung

Fazit der neuesten Volte laut Checkpoint-Newsletter: Es sei „nicht zu erwarten“, dass vor einer Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs ein Bauantrag gestellt werde. Daher bestehe kein Zeitdruck, bis zum Auslaufen der „Veränderungssperre“ das Gesetz zu beschließen. Das glaubt TU-Baurechtler Christian-W. Otto, den Branoner zu Rate zog. Kommentar der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am Montag: „Es gibt keinen Grund, den B-Plan Dienstag nicht in den Senat einzubringen.“ Weil das Gutachten nicht vorliege, werde sich die Verwaltung auch nicht dazu äußern.

[In unseren Leute-Newslettern berichten wir wöchentlich aus den zwölf Berliner Bezirken. Die Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de]

Branoner stand im Sommer auf der Gästeliste eines Workshops von Kreativen zur Umgestaltung des Checkpoint Charlie, eingeladen von einer Firma, die dort bauen will. Deren Rechtsanwälte hatten in der Anhörung zum Bebauungsplan diesen abgelehnt, auch weil dort kein Platz sei für Sozialwohnungen. Genau diese will der Senatsplan vorschreiben.

Wohnen gegen 4,5 Millionen Touristen

Branoner sagt: „Nutzungsrechtlich kann die Konfrontation Wohnen gegen 4,5 Millionen Touristen nicht gutgehen.“ Der Workshop habe „echte Alternativen zum geschichtslosen Umgang mit dem Checkpoint Charlie“ hervorgebracht. Die Frage, ob er zu den zahlreichen Beratern der bauwilligen Firma zählt, beantwortete er so: Das Gutachten sei „von uns“ bezahlt worden und von seiner Firma SNPC beauftragt.

Erst Gegner, dann Befürworter

Änderungen am Bebauungsplan schlägt Mittes Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) vor, auf den sich die SPD letzte Woche berief, um den Bebauungsplan zu stoppen. Gothe, zunächst erklärter Gegner von Türmen am Checkpoint, befürwortet diese nun: „Ein Hochhaus bis zu 60 Metern halte ich für gut begründbar und plausibel.“

Wenige Monate zuvor hatte er in seiner Stellungnahme zum Bebauungsplan noch erklärt: „Die zwei Hochpunkte bis zu 60 Meter (Hochhäuser mit 18 Vollgeschossen) widersprechen den hier geltenden erhaltungsrechtlichen Kriterien aus der Verordnung zur Erhaltung der städtebaulichen Gestalt der Dorotheenstadt, Friedrichstadt“. Gothe sagte auf Anfrage, ihm sei wichtig, „dass die Koalition sich verständigt“.Er werde „sinnvolle Kompromisslinien nicht blockieren“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false