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Die Galeria Kaufhof am Berliner Alexanderplatz.

© imago/Rüdiger Wölk

Update

Galeria Karstadt Kaufhof scheitert mit Eilantrag: Berliner Verwaltungsgericht bestätigt 2G-Regelung im Einzelhandel

Das Shoppingverbot für Ungeimpfte in Berliner Läden bleibt vorerst bestehen. Galeria Karstadt Kaufhof scheiterte in erster Instanz mit einem Eilantrag.

Der Zutritt zu Einzelhandelsgeschäften in Berlin nur für Geimpfte und Genesene bleibt vorerst bestehen. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte am Freitag in einer Eilentscheidung das Shoppingverbot für Ungeimpfte in Läden. Damit scheiterte die Handelskette Galeria Karstadt Kaufhof in erster Instanz mit ihrem Eilantrag gegen die 2G-Regelung, wie aus einer Mitteilung des Gerichts vom Nachmittag hervorgeht.

Das Gericht erkannte zwar an, dass die Regelung einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit darstelle. Allerdings stehe dem ein "schwerwiegendes öffentliches Interesse" entgegen. Die Maßnahme sei gerechtfertigt, weil sie gerade angesichts der hochansteckenden Omikron-Variante zu einer Verlangsamung des Infektionsgeschehens beitragen und damit die Belastung des Gesundheitswesens insgesamt verringern könne, befand das Gericht.

Es berief sich dabei auch auf das Robert-Koch-Institut, das derzeit keine Öffnung des Einzelhandels nach 3G-Regeln empfehle - also auch für Ungeimpfte, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Text nachweisen können. Alternativ einen Zugang nach PCR-Testung zu ermöglichen, würde hingegen "dringend anderweitig benötigte Testkapazitäten" binden.

Als weiteres Argument führte das Verwaltungsgericht die Impfquote an: Die Einschränkung treffe nur eine Minderheit der in Berlin lebenden Bevölkerung, "zu der immerhin über 2,6 Millionen geimpfte, ganz überwiegend volljährige Personen zählen", wie es hieß. Außerdem seien die Infektionszahlen vorrangig bei Ungeimpften hoch. Mildere Mittel seien auch nicht ersichtlich.

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Bei der Grundversorgung sind höhere Risiken hinnehmbar

Die Richter erkannten ebenfalls an, dass es sich um einen Eingriff in den Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung handle, weil die 2G-Regelung etwa für Supermärkte nicht gilt. Die Ungleichbehandlung gegenüber diesen Einzelhandelsgeschäften mit einem Angebot des täglichen Lebens sei jedoch sachlich gerechtfertigt, weil der Senat bei der Grundversorgung höhere Risiken habe hinnehmen dürfen.

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Galeria Karstadt Kaufhof hatte die Klage in Berlin eingereicht, nachdem das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag vergangener Woche die dortige 2G-Regelung für den Einzelhandel gekippt hatte. Geklagt hatte die Kaufhauskette Woolworth. Die Richter in Lüneburg hielten die Maßnahme zur weiteren Eindämmung des Virus nicht notwendig, außerdem sei sie - anders als ihre Berliner Kollegen nun urteilten - auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar.

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Das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschied am Dienstag ebenfalls anders als sein Pendant in Niedersachsen und bestätigte die 2G-Regelung für Geschäfte in der Hansestadt. Es begründete seine Entscheidung damit, dass Test- und Maskenpflicht nicht genauso geeignet seien, um das Coronavirus einzudämmen, wie der Ausschluss Ungeimpfter vom Besuch der Läden.

Noch nicht entschieden ist über den Eilantrag eines Modehändlers gegen die 2G-Regelung in Brandenburg. Und auch die Berliner Regelung kann erneut auf den Prüfstand kommen: Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

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