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Großmann ist wegen Bestechlichkeit und Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer Zahlung von 200.000 Euro verurteilt worden

© picture alliance / dpa

Fristlose Kündigung am BER: Ex-Technikchef Großmann zieht Klage zurück

Kaum ist der frühere BER-Technikchef Jochen Großmann verurteilt und vorbestraft, zieht er seine Klage gegen die fristlose Entlassung zurück. Offenbar will er weitere Schlagzeilen vermeiden.

Der frühere Technikchef des Berliner Flughafens Jochen Großmann geht nicht weiter gegen seine fristlose Kündigung vor. Die für diesen Mittwoch am Arbeitsgericht Cottbus angesetzte Güteverhandlung findet nicht statt. Der Termin wurde aufgehoben, Großmann habe seine Klage zurückgezogen, teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit. Großmann will offenbar weitere Schlagzeilen über seine Zeit auf der Baustelle des neuen Hauptstadtflughafens vermeiden. Zudem wäre seine Klage gegen die Flughafengesellschaft vor dem Arbeitsgericht wohl aussichtslos. Denn dass er sich strafbar gemacht hat, steht nun durch ein Urteil fest.

Wie berichtet, ist Großmann wegen Bestechlichkeit und Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer Zahlung von 200.000 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Cottbus hat einen entsprechenden Strafbefehl der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruptionsdelikte in Neuruppin erlassen, der bereits rechtskräftig ist. Der 56-jährige frühere BER-Technikchef hat die Verurteilung damit akzeptiert. Er vermeidet so eine öffentliche Gerichtsverhandlung. Flughafenchef Hartmut Mehdorn begrüßte den zügigen Abschluss der Ermittlungen im bisher größten Korruptionsskandal am neuen Flughafen: „Wir sehen uns durch die Ermittlungsergebnisse in unserer
Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption bestätigt“, sagte Mehdorn.

Das Cottbuser Gericht war auch im Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft hundertprozentig gefolgt, über den der Tagesspiegel bereits berichtete. Großmann wurde vor allem wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr verurteilt. Und zwar laut Neuruppiner Staatsanwaltschaft im „besonders schweren Fall“. Danach hatte Großmann versucht, von einer BER-Bieterfirma, die sich um einen Auftrag der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) bewarb, eine halbe Million Euro abzuzweigen.

Abzocke hatte Methode

Er forderte das holländische Planungsbüro auf, ihr damaliges Angebot von 1,3 auf 1,8 Millionen Euro zu erhöhen – und für den Aufpreis von Großmanns Firma Gicon für 350.000 Euro eine nicht benötigte Software zu erwerben und die Firma zudem mit Stundenlohnarbeiten in Höhe von 120.000 Euro zu beauftragen. „Wenige Tage später gab G. gegenüber der FBB die Empfehlung zur Vergabe des Auftrages an die Bieterfirma A. ab und rechtfertigte zugleich den hohen Angebotspreis“, so die Staatsanwaltschaft. Die Firma erhielt tatsächlich den Zuschlag für die überhöhte Summe, schaltete aber später selbst den Flughafen ein. Abgerechnet wurde der Auftrag nach der ursprünglichen Kalkulation über 1,3 Millionen Euro.

Bei der Auswertung beschlagnahmter Unterlagen und Computerdateien stellten die Ermittler des Landeskriminalamtes fest, dass die Abzocke durchaus Methode hatte. Großmann wurde auch wegen Betruges verurteilt. Im Auftrag Mehdorns hatte Großmann seit 2013 das Inbetriebnahmeprogramme „Sprint“ geleitet, erst als Berater mit seiner Firma Gicon. „In diesem Zusammenhang hat G. im Zeitraum Ende 2013/Anfang 2014 gegenüber der FBB bzw. dem Unternehmen S. mehr Stunden und Arbeitstage abgerechnet, als tatsächlich erbracht worden waren.“ Laut Staatsanwaltschaft hat Großmann so zu Unrecht 49.000 Euro eingestrichen, für weitere 5000 Euro stellte man Betrugsversuche fest.

Großmann selbst erklärte über einen Sprecher seines Unternehmens Gicon, der Verfahrensabschluss sei für ihn „insofern akzeptabel, als dadurch ein voraussichtlich sehr langwieriges Verfahren vermieden wird“. Er, Großmann, stelle „sein persönliches Interesse zurück und dafür die Handlungsfähigkeit der Unternehmensgruppe und damit sein Lebenswerk in den Vordergrund“. Mehdorn hatte Großmann im Sommer fristlos gefeuert, nachdem der Skandal aufgeflogen war.

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