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Ab 23 Uhr gilt am Flughafen Tegel das Nachtflugverbot.

© picture alliance / dpa

Flughafen Tegel: Gewitter und Streik führten zu späten Flügen

Trotz Nachtflugverbot gab es in der Nacht zum Montag sieben Landungen und vier Abflüge. Gewitter und Streike hätten den Flugplan durcheinander gebracht.

Das war laut. In der Nacht zu Montag gab es nach 23 Uhr, dem Zeitpunkt, ab dem nicht mehr geflogen werden soll, in Tegel gleich sieben Landungen und vier Abflüge. Die letzte Lufthansa-Maschine, aus München kommend, landete um 23.56 Uhr – vier Minuten vor dem Beginn der strengeren Regelung, die nach 24 Uhr eine Einzelgenehmigung erfordert. Zwei Lufthansa-Maschinen aus Frankfurt wurden deshalb nach Schönefeld umgeleitet, wo es – noch – kein Nachtflugverbot gibt. Dies gilt dort erst, wenn der BER in Betrieb sein wird.

Für Tegel-Anwohner Roland Bley, der Mitglied der Fluglärmschutzkommission ist, ist die Häufung der Nachtflüge „nicht hinnehmbar“. Deren Zahl hat im vergangenen Jahr, wie berichtet, erneut zugenommen.

Heftige Gewitter auf den Routen

Die Flüge zu sehr später Stunde in der Nacht zu Montag waren allerdings wetter- und streikbedingt. Auf den Routen habe es zum Teil heftige Gewitter gegeben, sagte Lufthansasprecher Wolfgang Weber am Montag. Dadurch sei fast der gesamte Flugplan durcheinandergeraten. Flugzeuge hätten auch getauscht werden müssen; vier Flüge zwischen Berlin und Frankfurt (Main) sowie München seien sogar ausgefallen. Fluggäste hätten auf die Bahn ausweichen oder in Hotels übernachten müssen.

Der späte Start einer Easyjet-Maschine um 23.49 Uhr sei wegen Streiks in Frankreich erfolgt, sagte Flughafensprecher Daniel Tolksdorf. Der Luftraum über Frankreich sei so voll gewesen, dass der Flug von Tegel nach Palma de Mallorca lange auf die Freigabe warten musste.

In Tegel gilt das Nachtflugverbot von 23 Uhr bis 6 Uhr. Bis 24 Uhr greift allerdings eine pauschale Regelung, wonach Maschinen noch landen dürfen, wenn sie verspätet sind. Bei Starts ist seit 2012 nach 23.30 Uhr allerdings auch eine Einzelgenehmigung durch die Luftfahrtbehörde erforderlich, die für den Flug nach Mallorca auch erteilt worden war.

Diese Regelung habe man eingeführt, weil damals die Zahl der Flüge in der „Ruhezeit“ stark zugenommen habe, sagte Bley. Ob es jetzt weitere Verschärfungen gibt, ist offen.

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