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Will nicht nur spielen: Rapper Fler steht vor Gericht.

© imago/Michael Schöne

Update

Acht Anklagen gegen Berliner Rapper: Fler schweigt vor Gericht – Bushido soll im Dezember als Zeuge aussagen

Der Musiker Fler steht wegen einer Reihe von Straftaten vor Gericht. So soll er unter anderem eine Nachbarin, Polizisten und den Rapper Bushido beleidigt haben.

Rapper Fler in einer bordeauxroten Bomberjacke hüllte sich in Schweigen: Gleich acht Anklagen sind es, über die seit Mittwoch im Prozess gegen den 38-jährigen Musiker verhandelt wird.

Es geht vor dem Amtsgericht Tiergarten um eine Reihe von Straftaten: Beleidigungen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigung, versuchte Nötigung, verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen.

Einer der Verteidiger erklärte, sein Mandant werde sich nicht äußern. Und der Anwalt sagte, vieles sei in einem anderen Licht zu sehen.

Es geht - juristisch - um Vergehen, nicht um Verbrechen. Vergehen im Bagatellbereich, so einer der Anwälte. Fler, bürgerlich Patrick Losensky, soll immer wieder mit derben Verbal-Attacken aufgefallen sein.

Eine Nachbarin habe er im Juli 2018 wiederholt tief gekränkt. Auf einem Videoportal im Internet habe er im März 2020 den Berliner Rapper Bushido, bürgerlich Anis Ferchichi, als „Bastard“ und „ekligen Hund“ bezeichnet. Bushidos Frau habe er mit Instagram-Postings übel beleidigt.

Drohung gegen Tagesspiegel-Reporter

Einem Tagesspiegel-Reporter soll er gedroht haben, weil ihm dessen Beitrag zur Dauerfehde zwischen ihm und Bushido missfallen habe.

Zwischen Fler und Bushido gibt es seit Jahren eine Fehde. Sie tragen ihren Streit vor allem über Songtexte aus. Bushido soll im Dezember als Zeuge im Prozess gegen seinen Musikerkollegen aussagen. Seit Wochen ist Bushido zudem auch Zeuge im Prozess gegen seinen ehemaligen Geschäftspartner, den bekannten Clanchef Arafat Abou-Chaker.

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Das alles sei eine sicher beeindruckende Fülle, die kein günstiges Licht auf seinen Mandanten werfe, begann einer der Verteidiger. Die angeblichen Beleidigungen seien allerdings im Lichte der Meinungsfreiheit zu sehen und im Kontext zu betrachten. „Im Rapper-Milieu wird beleidigt.“ Es sei ein wesentliches Element - Ausdruck von Kunstfreiheit. „Das ist wie beim Boxen - wer in den Ring steigt, kann den anderen später auch nicht wegen Körperverletzung anzeigen.“

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Im Zusammenhang mit Vorwürfen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sagte der Anwalt, Fler sei davon ausgegangen, dass er sich hinters Steuer setzen durfte.

Fler soll laut Anklage auch wiederholt Polizisten minutenlang beschimpft haben. Legendär wurde der Videomitschnitt, in dem der Rapper Polizisten bei einer Kontrolle als "neidischer Schwanz" und "Fanboy" beschimpfte. Der Tagesspiegel hatte das Video mit den rüden Verbalattacken des Rüpel-Rappers und der Festnahme in Handschellen damals veröffentlicht.

Im Prozess waren es Polizisten, die als erste Zeugen zu der Szene bei der Verkehrskontrolle im September 2019 in Berlin-Zehlendorf befragt wurden. Als Fler, damals mit auffälliger Nobelkarosse unterwegs, kontrolliert werden sollte, sei er in Rage geraten. Einer der Polizisten schilderte: „Er weigerte sich auszuweisen, schleuderte fortlaufend Beleidigungen gegen mich und andere.“ Sie hätten Verstärkung gerufen und dem Rapper für die Dauer der Maßnahme dann Handfesseln angelegt. Zur Kontrolle sei es wegen Verdachts auf Fahren ohne Fahrerlaubnis gekommen.

Fler und seine Anwälte gehen dagegen von Schikane aus. Der Rapper, mehrfach vorbestraft, sei nicht in den Fokus der Polizei geraten, weil er ein Rüpel mit schlechten Manieren sei. „Offensichtlich soll gegenüber Herrn Losensky - stellvertretend für eine mutmaßliche sog. Clankriminalität - „ein Zeichen gesetzt“ werden.“ Der Prozess wird am 25. November fortgesetzt. (mit axf,dpa)

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