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FDP-Mann Marcel Luthe am Rednerpult im Plenum.

© dpa, Jörg Carstensen

Familienrechtliche Vorwürfe: Ermittlungen gegen Berliner FDP-Abgeordneten

Die Staatsanwaltschaft will gegen den FDP-Abgeordneten Marcel Luthe ermitteln. Zuvor muss seine Immunität aufgehoben werden.

Der Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses wird bei seiner Sitzung am 16. Mai voraussichtlich die Immunität des innenpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion Marcel Luthe aufheben. Dies hat die Staatsanwaltschaft beim Vorstand des Ausschusses beantragt. Anlass ist ein sogenannter Anfangsverdacht gegen den Freidemokraten. Es besteht der Vorwurf, dass er unterhaltsrechtlichen Verpflichtungen über längere Zeit nicht nachgekommen sei. Um dies zu überprüfen, wollen die Ermittler Luthes Konten bei mehreren Banken durchforsten. Wie Parlamentskreise auf Anfrage bestätigten, liegt ein entsprechender Beschluss des zuständigen Amtsgerichts Tiergarten bereits vor.

Da gegen politische Amtsträger aber erst ermittelt werden kann, wenn deren verfassungsrechtlich garantierter Immunitätsschutz aufgehoben ist, soll das nun so schnell wie möglich geschehen. Marcel Luthe wies die Vorwürfe am Sonnabend auf Anfrage als „völlig haltlos“ zurück.

Luthe rügte Ende April die "Anti-Gewalt-Resolution"

Der FDP-Politiker zog am 26. April den Unmut seiner Fraktionskollegen sowie der CDU und der Koalitionsparteien im Abgeordnetenhaus auf sich, als er im Plenum überraschend die aus aktuellem Anlass mehrheitlich verabschiedete Resolution des Parlaments gegen Gewalt kritisierte. Anstoß nahm er daran, dass Gewaltaufrufe im Resolutionstext generell verurteilt werden, egal gegen welche Religion sie sich richten. Aus Luthes Sicht ist dies eine unzulässige „Nivellierung der NS-Verbrechen“. Man könne nicht die Angriffe auf Juden mit „irgendwelchen anderen Angriffen auf Menschen“ in Deutschland gleichsetzen.

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