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Berlins Landeswahlleiterin Petra Michaelis war nach den Wahlpannen zurückgetreten.

© Sebastian Gollnow/picture alliance/dpa

Falsche Stimmzettel, zeitweise Lokalschließungen: Verfassungsgerichtshof fordert weitere Stellungnahmen zur Berlin-Wahl

Nach den Pannen im September soll die Wahlleitung nun Niederschriften aller 2257 Wahllokale übersenden. 100 Stellungnahmen sind bereits eingegangen.

Die Wahlprüfungsverfahren zur Berliner Abgeordnetenhauswahl im Vorjahr gehen in die Verlängerung: Nach Auswertung der eingereichten Einsprüche gegen die Wahl und der daraufhin angeforderten Stellungnahmen von Beteiligten ordnete der Berliner Verfassungsgerichtshof nun „Maßnahmen zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts“ an. Das teilte die Geschäftsstelle des Gerichts am Donnerstag mit.

Demnach wurde die Landeswahlleitung aufgefordert, Niederschriften aller 2257 Wahllokale zu übersenden sowie eine ergänzende Stellungnahme zur organisatorischen Vorbereitung der Wahl und anderen Themen abzugeben.

Dabei geht es um falsche und fehlende Stimmzettel in einzelnen Wahllokalen und um die Dauer zeitweiser Schließungen einzelner Wahllokale. Auch zur Anzahl kopierter Stimmzettel und zur Offenhaltung von Wahllokalen nach 18.00 Uhr möchte der Verfassungsgerichtshof weitere Auskünfte. Der Landeswahlleitung wurde hierzu eine Frist bis zum 23. Mai gesetzt.

Nach der von zahlreichen Pannen und organisatorischen Problemen geprägten Wahl am 26. September waren 15 Einsprüche beim Verfassungsgerichtshof eingegangen, der dazu Wahlprüfungsverfahren eröffnete. Bis Ende März hatten etwa 700 beteiligte Personen und Institutionen Gelegenheit, zu den Einsprüchen Stellung zu nehmen.

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Wie das Gericht nun mitteilte, gingen bis Ablauf dieser Frist rund 100 Stellungnahmen ein, unter anderem von der Landeswahlleitung, den Bezirkswahlleitungen, der Senatsverwaltung für Inneres sowie einzelnen Kandidaten oder Abgeordneten.

Am Ende der Verfahrens muss der Verfassungsgerichtshof darüber befinden, ob die Wahl teilweise oder gegebenenfalls sogar ganz für ungültig erklärt wird und wiederholt werden muss. Wann diese Entscheidung fällt, ist offen. (dpa)

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