zum Hauptinhalt
Berlins Stadtentwicklungs- und Bausenator Andreas Geisel in der Senatspressekonferenz.

© DAVIDS/Sven Darmer

Berliner Volksentscheid zu Vergesellschaftungen: Expertenkomission prüft auch Wirtschaftlichkeit von Wohnkonzern-Enteignungen

Nicht nur verfassungsmäßige, sondern auch wirtschaftliche Folgen der Enteignung sollen geprüft werden. Das sagte Bausenator Geisel (SPD) am Donnerstag.

Die vom Berliner Senat geplante Expertenkommission zur Frage einer Enteignung großer Wohnungskonzerne soll nicht nur darüber beraten, ob ein solches Gesetz verfassungsgemäß wäre. Zu besprechen sei auch, ob ein Enteignungsgesetz wirtschaftlich sinnvoll wäre, sagte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit stehe aber als allererstes im Raum, erklärte der SPD-Politiker am Donnerstag im Abgeordnetenhaus.

Geisel erinnerte daran, dass Entschädigungssummen von bis zu 30 Milliarden Euro genannt würden. Dieses Geld stehe dann nicht für den Bau oder für die energetische Sanierung von Wohnungen zur Verfügung. „Das wirtschaftlich abzuwägen ist auch eine Aufgabe neben der Frage der Verfassungsmäßigkeit.“ Die Kommission werde am kommenden Dienstag eingesetzt und habe dann ein Jahr Zeit, derartige Fragen zu erörtern.

Beim Volksentscheid am 26. September hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Die Hoffnung ist, dass durch diese Vergesellschaftung gegen finanzielle Entschädigung der Anstieg der Mieten gestoppt oder gebremst werden kann.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Der rot-grün-rote Senat, der sich in der Frage nicht einig ist, verständigte sich auf die Einsetzung einer Expertenkommission. Das Gremium soll klären, ob und wie der Volksentscheid verfassungsgemäß umgesetzt werden könnte und dabei auch wohnungswirtschaftliche und finanzielle Aspekte beleuchten. Nach einem Jahr soll das Gremium dem Senat eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorlegen.

Medienberichten zufolge soll die Kommission aus 13 unabhängigen Persönlichkeiten bestehen und von der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) geleitet werden. Die meisten Mitglieder wurden von unterschiedlichen Senatsverwaltungen nominiert, drei Mitglieder soll die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ nominieren, die den Volksentscheid angestoßen hatte.

Zuerst hatte die „Tageszeitung“ (taz) am Mittwoch über die mutmaßliche Zusammensetzung der Kommission berichtet. Geisels Senatsverwaltung kommentierte das nicht. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false