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140 Seiten umfasst die Klage, die Burkard Dregger (CDU, ganz links) und Sebastian Czaja (FDP, rechts) am Montag abgegeben haben.

© Ronja Ringelstein

Jetzt entscheiden die Gerichte über den Mietendeckel: Endlich Pause im politischen Pingpong

Der Berliner "Mietendeckel" wird nun vom Bundes- und Landesverfassungsgericht geprüft. Die Diskussion darüber war teilweise unsäglich. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Ronja Ringelstein

Der sogenannte Mietendeckel ist nun ein Fall für die Verfassungsrichter des Landes Berlin. Am Montag haben die Parlamentarier der FDP- und CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus beim Verfassungsgerichtshof des Landes beantragt, das bundesweit einmalige Mietendeckel-Gesetz für nichtig zu erklären.

Wie schon die Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP, die Anfang Mai gegen das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gezogen sind, haben nun auch die Berliner Abgeordneten eine abstrakte Normenkontrolle eingereicht. Ist das überhaupt nötig oder nur eine politische Show, da doch bereits das Bundesverfassungsgericht das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit prüft?

Politische Muskelspiele - und doch berechtigt

Wenn Vertreter der Opposition zu einem Pressetermin laden, um eine Klageschrift in einen Briefschlitz zu stecken (die nicht hineinpasste, weil sie mit 140 Seiten zu dick war), liegen politische Muskelspielchen nahe. Und doch hat die Normenkontrollklage vor dem Landesverfassungsgericht ihre volle Berechtigung. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe nehmen das Grundgesetz als Maßstab für ihre Prüfung, die Berliner Verfassungsrichter werden das Mietendeckel-Gesetz an die Berliner Verfassung anlegen. Die Verfahren laufen parallel und unabhängig voneinander. Und je eher es eine Entscheidung gibt, ob das Gesetz verfassungskonform ist oder nicht, desto eher wird der Gesetzgeber entweder den Arbeitsauftrag erhalten, nachzubessern, oder aber: der Deckel gilt.

Tatsächlich hatte die Diskussion das Zeug dazu, die Stadt zu spalten

Koalition wie Opposition werfen sich gegenseitig vor, die Stadt zu spalten. So aber helfen sie weder den Mietern noch den Vermietern. „Wir sagen, jetzt ist Schluss mit dem ideologischen Kalkül, das diese Landesregierung an den Tag legt, die das Interesse der Mieter und Vermieter gegeneinander ausspielt“, sagte FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja am Montag. Und sein CDU-Pendant Burkard Dregger sagte, es herrsche bei Mietern und Vermietern „große Verunsicherung“ darüber, ob das Gesetz nun gelte oder nicht. Damit beanspruchen die beiden für sich, die Retter der Mieter und Vermieter zu sein. Unerwähnt lassen sie: Wenn keiner gegen das Gesetz klagen würde, gäbe es keine Verunsicherung. Und sie sind die Antragsteller.

Während die politische Diskussion bisher, häufig unter der Heranziehung unterschiedlichster Rechtsmeinungen, tatsächlich das Zeug dazu hatte, die Stadt zu spalten, könnte das Urteil endlich Klarheit schaffen. Die Diskussion war in manchen Auswüchsen unsäglich, unsachlich und ideologisch auf beiden Seiten. Daher ist es gut, dass beide Normenkontrollanträge eingereicht sind und jetzt Recht gesprochen wird. Damit Mieter und Vermieter bald nicht mehr Spielbälle sind in der politischen Argumentation von Koalition und Opposition. Das politische Pingpong macht jetzt eine Pause.

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