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Wenige Tage nach dem Unfall wurde mit einer Mahnwache an der Landsberger Allee des Mädchens gedacht.

© dpa/Carsten Koall

Elfjährige Louisa überfahren: Autofahrer muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor Berliner Gericht verantworten

Im April 2022 wurde die elfjährige Louisa auf der Landsberger Allee überfahren. Der Täter fuhr laut Zeugen ungebremst über die schon lange rote Ampel.

An diesem Mittwoch muss sich vor dem Amtsgericht Tiergarten der Autofahrer verantworten, der für den Tod der elfjährigen Louisa H. verantwortlich sein soll. Der damals 59-Jährige soll mit seinem Audi im April 2022 auf der Landsberger Allee in Marzahn über eine rote Fußgängerampel gefahren sein, an der Louisa mit ihrer Mutter die sechsspurige Straße querte. Laut einer Zeugenaussage soll der Mann sogar noch beschleunigt haben, während die Autos in den Nachbarspuren vor der Ampel warteten.

Soweit bisher bekannt, rammte der Autofahrer das Kind zu Beginn der sogenannten Räumzeit, in der die Fußgänger schon und die Autos noch Rot haben. Louisa starb wenige Tage nach dem Unfall an ihren schweren Verletzungen.

Der Prozess gegen den Autofahrer war ursprünglich für den vergangenen November angesetzt. Die Verhandlung wurde kurzfristig vertagt, nachdem das Gericht auf Veranlassung von Louisas Familie ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben hatte.

Angeklagt ist der Mann wegen fahrlässiger Tötung. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft. Aus Sicht von Louisas Vater, der als Nebenkläger auftritt, handelt es sich allerdings nicht um Fahrlässigkeit wie bei vielen anderen schweren Unfällen. „Er hat mehr als 20 Sekunden lang auf die weithin sichtbare rote Ampel zugehalten“, sagte der Vater dem Tagesspiegel. „Das war also keine Fahrlässigkeit und kein Augenblicksversagen.“

Die Familie will kämpfen, dass der Täter nicht mit einer Geldstrafe davonkommt

Auch ein auf Verkehrsstrafsachen spezialisierter, mit dem konkreten Fall nicht befasster Vertreter der Berliner Amtsanwaltschaft hält es für denkbar, dass die Anklage auf eine bedingte Vorsatztat erweitert werden könnte: Wer mitten am Tag ungebremst eine rote Fußgängerampel missachtet, nehme den Tod von Menschen billigend in Kauf, erklärte der Jurist die mögliche rechtliche Bewertung.

Das Amtsgericht hat zunächst nur einen Verhandlungstag angesetzt. Louisas Familie will dafür kämpfen, dass der Verursacher nicht mit einer Geldstrafe davonkommt. Die Unfallkommission des Landes, der Vertreter von Polizei, Verkehrsverwaltung und Baubehörden von Land und Bezirken angehören, hatte den Tatort wenige Tage nach dem Unfall besichtigt und keine Mängel an der Infrastruktur festgestellt, die das Unglück begünstigt hätten.

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