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Kristin Brinker, Fraktionsvorsitzende der AfD Berlin, spricht im Abgeordnetenhaus. Beim Bundesparteitag der AfD im sächsischen Riesa ist der Berliner Landesverband nicht mit eigenen Delegierten vertreten.

© Annette Riedl/dpa

Eilantrag abgelehnt: AfD-Bundesparteitag findet ohne Berliner Delegierte statt

Sie dürfen nur als Gäste teilnehmen: Berliner AfD-Delegierte bleiben vom Bundesparteitag ausgeschlossen. Das Landgericht hat diese Entscheidung nun bestätigt.

Beim dreitägigen Bundesparteitag der AfD im sächsischen Riesa sind keine Delegierten des Berliner Landesverbands vertreten. Das Berliner Landgericht hat den Antrag des Landesverbands auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine Entscheidung des AfD-Bundesschiedsgerichts am Donnerstag zurückgewiesen (Az.: 63 O 13/22). Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Das Bundesschiedsgericht hatte die Berliner Delegierten ausgeschlossen und das mit Unregelmäßigkeiten bei der Delegiertenwahl im vergangenen Jahr begründet. Zuvor hatte die Tageszeitung „Welt“ darüber berichtet.

„Die Berliner sind jetzt ausschließlich Gäste und dürfen nicht mit abstimmen und haben keine Beiträge“, sagte die Vorsitzende des Berliner Landesverbands, Kristin Brinker, am Freitag. „Für den Landesverband ist das natürlich äußerst bedauerlich, weil wir einen richtungsweisenden Bundesparteitag haben und wir schon alles daran gesetzt haben, hier teilzunehmen“, sagte die AfD-Politikerin. „Aber wenn Gerichte entscheiden, entscheiden sie, und das ist zu akzeptieren.“ Bei ihrem Bundesparteitag, der am Freitag begonnen hat, wählt die AfD eine neue Parteispitze, außerdem werden alle weiteren Plätze im momentan 13-köpfigen Bundesvorstand neu vergeben.

Das Bundesschiedsgericht hatte eine Entscheidung des Landesschiedsgerichts von Anfang Mai bestätigt, das die Berliner Delegiertenwahl kritisiert hatte. Im Kern ging es um die Frage, ob drei Bewerber rechtmäßig auf die Wahlliste aufgenommen wurden. Nach einer eidesstattlichen Versicherung eines der Versammlungsleitung angehörenden Parteimitglieds sollen diese erst auf die Liste gekommen sein, als die Aufnahme der Bewerbung schon beendet war.

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Das soll damals die Berliner AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch veranlasst haben. Von Storch, bei der vergangenen Bundestagswahl Spitzenkandidatin des Berliner Landesverbands, hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Von Storch könnten ohne die Berliner Delegierten nun wichtige Stimmen fehlen, sollte sie wieder für eine Position in der AfD-Führung kandidieren.

AfD-Landeschefin Brinker sagte: „Wir müssen jetzt nach vorne schauen und gucken, dass so etwas in Zukunft nie wieder passiert. Und dass wir den Berliner Landesverband zusammenhalten.“ (dpa)

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