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Hochhäuser in Berlin

© Jens Kalaene/dpa

Rechtsstreit in Friedrichshain-Kreuzberg: Deutsche Wohnen klagt gegen Mieter

Die Deutsche Wohnen verklagt einen Mieter wegen vermeintlicher Mietschulden. Dieser sagt, er habe lediglich aus guten Gründen die Miete gekürzt.

Ein Hochhaus in Friedrichshain, 21. Stock – hier wohnt Stefan Metze. Der Vermieter: Deutsche Wohnen. Der Immobilienkonzern ist für sein rücksichtsloses Vorgehen bekannt. „Die betreiben eine strukturelle Vernachlässigung der Infrastruktur“, sagt Metze. Seit Jahren häufen sich Mängel in seiner Wohnung – kaputte Fahrstühle, unverschlossene Türen, Ratten. Besonders schlimm: die Wasserversorgung. Manchmal sei es weder möglich zu duschen, noch auf die Toilette zu gehen. „Erst nach zwei Jahren, hat sich das mal jemand angeguckt“, sagt Metze. Jetzt findet er sich mit der Deutschen Wohnen vor dem Kreuzberger Amtsgericht wieder. Aber: nicht er ist der Kläger.

Jahrelange Mängel

Wegen angeblicher Mietschulden hat die Immobiliengesellschaft ihn verklagt. Metze erklärt: „Das sind Mietkürzungen“ – seine Antwort auf die Mängel, die jahrelang nicht behoben wurden. Das Problem: Für die Höhe von Mietkürzungen gibt es keine konkreten Vorschriften.

Ein Sprecher des Unternehmens bestätigt, dass wegen Problemen in dem Haus Mietminderungen gewährt wurden, aber nicht in der Höhe. „Die müssen angemessen sein“, erklärt Rechtsanwalt Jürgen Schirmacher vom Mieterschutzbund. Was angemessen ist, entscheide im Zweifel ein Gericht. Zudem sei es wichtig, Mängel zu dokumentieren und sie dem Vermieter anzuzeigen. Sonst drohe schon beim Rückstand einer Monatsmiete die Kündigung. Er empfiehlt, sich im Internet mithilfe von Minderungstabellen kundig zu machen und Beispielfälle zu Rate zu ziehen.

Anna Pia Möller

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