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Ehrenamtliche können Hilfen von jeweils bis zu 20.000 Euro beantragen.

© Kitty Kleist-Heinrich

„Der Kitt, der die Gesellschaft zusammenhält“: Berlin stellt fast fünf Millionen Euro Corona-Hilfen für Ehrenamtliche bereit

„Die gemeinnützigen Strukturen in Berlin sichern“: Ab 1. Oktober können ehrenamtlich Engagierte die Finanzhilfen beim Senat beantragen.

Finanzielle Hilfen wegen Corona-Ausfällen gab es schon für Solo-Selbstständige, für Unternehmen – und nun will der Berliner Senat auch die Ausfälle für die Zivilgesellschaft auffangen, schließlich ist sie in der Krise zugleich eine der größten Stützen.

Gemeinnützige Vereine und Organisationen können jetzt vom 1. bis zum 25. Oktober 2020 „Ehrenamts- und Vereinshilfen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie“ beantragen. Eine Förderung ist in der Regel bis zu einer Höhe von 20.000 Euro möglich.

Dafür stellt der Berliner Senat Mittel in Höhe von insgesamt 4,9 Millionen Euro für den Sozialwesen-Schutzschirm zur Verfügung. Angestoßen hatte ihn die Berliner Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales, Sawsan Chebli.

Dazu teilte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) mit: „Die Corona-Pandemie stellt die Berliner Zivilgesellschaft vor große Herausforderungen. Viele der gemeinnützigen Vereine und Organisationen, in denen das Ehrenamt prägend ist, sind davon betroffen, manche in ihrer Existenz bedroht. Einnahmen brechen weg, weil Workshops, Trainings und Veranstaltungen aller Art ausfallen. Mit den Ehrenamts- und Vereinshilfen möchten wir die gemeinnützigen Strukturen in Berlin sichern und finanzielle Hilfe für diejenigen bereitstellen, die unverschuldet in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind.“ Vielfach gab es Forderungen nach einem Rettungsschirm auch für diesen Bereich.

Auch Jürgen Allerkamp, Vorstandsvorsitzender der Investitionsbank Berlin, dankt Berlins Engagierten: „Die Corona-Pandemie hat den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den vergangenen Monaten Enormes abgefordert. Und gleichzeitig hat sie gezeigt, dass gerade ehrenamtliches Engagement oftmals der Kitt ist, der unsere Gesellschaft zusammenhält.“

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Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen mit Sitz in Berlin, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und als steuerbegünstigt anerkannt sind, in denen ehrenamtliches Engagement eine tragende Rolle spielt, die sich zur Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement bekennen und sich gegen Diskriminierung, Gewalt, Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen, die glaubhaft machen können, dass Liquiditätsengpässe infolge der Pandemie zu Existenzbedrohung führen.

Corona-Ausfälle müssen bewiesen werden

Die Hilfen werden auf Antrag in Form von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Härten gewährt. Auf die Gewährung bestehe kein Anspruch. Die Liquiditätsengpässe der antragstellenden Organisation müssen „ursächlich und nachweisbar auf den Wegfall von Einnahmen durch die Corona-Pandemie zurückzuführen und existenzgefährdend sein.

Sie werden als eine einmalige, nicht rückzahlbare Leistung als Zuschuss in Form eines Schadensausgleichs gewährt und nur für existenzbedrohliche Liquiditätsengpässe gewährt, die zwischen dem 17. März und dem 30. September 2020 entstanden sind“, heißt es.

Weitere Informationen zu den Ehrenamts- und Vereinshilfen sind auf dem Engagementportal bürgeraktiv und der Webseite der Investitionsbank Berlin (IBB) zu finden. Das Antragsformular werde dort ab 1. Oktober ausschließlich digital bereitstehen.

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