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Justizia.

© Helmut Vogler

„Dabei habe ich ringsum geschaut“: Fußgängerin von Lkw-Fahrer überrollt – 25-Jähriger in Berlin vor Gericht

Beim Rückwärtsfahren überrollte ein junger Mann eine Fußgängerin auf einem Betriebsgelände in Adlershof. Mehr als zwei Jahre später steht er in Berlin vor Gericht.

Der Lkw-Fahrer rangierte mit seinem tonnenschweren Gefährt rückwärts, als es zu einem folgenschweren Unfall kam: Steven V. soll durch Fahrlässigkeit den Tod einer 58 Jahre alten Fußgängerin verursacht haben. Mehr als zwei Jahre nach der Kollision auf einem Betriebsgelände in Adlershof steht der inzwischen 25-Jährige seit Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten.

„Es geht ihm sehr nahe, es tut ihm entsetzlich leid, er bittet um Entschuldigung“, begann seine Verteidigerin. Ihrem Mandanten falle es schwer, über das Geschehen zu sprechen. „Er sah die Frau nicht.“ Obwohl er sich vergewissert habe, dass der Verkehrsraum hinter ihm frei war. Steven V. habe die Rückfahrkamera und die Spiegel im Blick behalten – „der Blick ging hin und her“.

Es war 6.30 Uhr am Morgen, als V. am 28. August 2019 auf einem Betriebsgelände einen Container auswechseln sollte. Mit einem 18-Tonner sei er unterwegs gewesen, so der Angeklagte. Ein Absetzkipper, mit dem er Müllcontainer transportiert habe. Das Fahrzeug sei mit einer Rückfahrkamera und einer akustischen Warneinrichtung ausgestattet gewesen.

Wie es mit einem Einweiser gewesen sei, wurde V. gefragt. „Ein zweiter Mann auf dem Wagen ist nicht üblich“, erklärte er. Ihm sei erklärt worden: „Wenn es erforderlich ist, soll man sich jemanden suchen.“ Doch das sei „in der Praxis kaum machbar“.

Die Fußgängerin hatte sich den Ermittlungen zufolge über einen Trampelpfad dem Fahrzeug des Angeklagten genähert. Mittig soll sie sich hinter dem Wagen befunden haben, als V. rückwärts rangierte. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte die Frau vom Angeklagten „bei Wahrnehmung der erforderlichen Sorgfalt rechtzeitig bemerkt werden können und müssen“. Die Passantin wurde vom Heck des Lkw umgestoßen, dann überrollt. Jede Hilfe kam zu spät.

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„Auf dem Gelände sind mir selten Fußgänger begegnet“, sagte der Angeklagte. Er habe an einem Pfeiler vorbeirangieren müssen, um die Container zu tauschen. Vor dem Zurücksetzen habe er rechts, links und über die Schulter geblickt. „Allmählich“ und nach seiner Erinnerung in Schrittgeschwindigkeit sei er rückwärts gerollt. „Dabei habe ich ringsum geschaut, das Signal ertönte, dann aber sah ich, dass da was ist.“

Rangieren und Rückwärtsfahren ist gefährlich. Es muss sichergestellt sein, dass niemand gefährdet wird, so die Vorschriften. Erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. V. sagte leise: „Es war menschenleer.“ Zeugen und ein Gutachter sollen am 20. Oktober befragt werden. 

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