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Bundesweit gab es laut Polizei parallel etwa 100 Hausdurchsuchungen.

© Jens Schulze/imago

Bundesweite Aktion gegen Hassrede: Hasskommentare gegen Politiker - Berliner Polizei durchsucht acht Wohnungen

Das Landeskriminalamt ermittelt gegen sieben Männer und eine Frau, die illegale Inhalte veröffentlicht haben sollen. Bundesweit gab es etwa 100 Durchsuchungen.

Im Kampf gegen politische Hasskommentare im Internet hat die Berliner Polizei acht Wohnungen durchsucht. Sieben Männern im Alter von 20 bis 65 Jahren und einer 42-Jährige Frau wird vorgeworfen, von Juni 2020 bis November 2021 Texte mit illegalen Inhalten in Chatgruppen und sozialen Netzwerken veröffentlicht zu haben. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Das Bundeskriminalamt (BKA) sprach von einem bundesweiten Aktionstag gegen Hassrede, die sich gegen Politiker richtet. Parallel wurden in 13 Bundesländern Wohnungen von etwa 100 Verdächtigen durchsucht.

Dabei gehe es um Beleidigungen bekannter Politiker aller großen Parteien, oft im Zusammenhang mit der Bundestagswahl. Außerdem enthielten viele Kommentare Falschmeldungen und falsche Zitate, „die zur Diffamierung und Diskreditierung der Betroffenen geeignet erscheinen“. Zwei Drittel der beleidigten Politiker waren demnach Frauen.

Gegen die Berliner Verdächtigen ermittelt der Staatsschutz im Landeskriminalamt (LKA) wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Aufforderung zu Straftaten, Beleidigungen von Personen des öffentlichen Lebens, Verleumdung und Androhung von Straftaten. Die Polizei beschlagnahmte Computer und Handys.

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Die Polizei sprach außerdem gezielt zwei Männer im Alter von 76 und 77 Jahren in Charlottenburg und Wannsee an, um sie vor weiteren Betätigungen zu warnen. Sie stehen im Verdacht, im Internet beleidigende Kommentare hochgeladen zu haben. Die durchsuchten Wohnungen lagen in den Stadtteilen Rosenthal, Alt-Hohenschönhausen, Marzahn, Hellersdorf, Neukölln, Gesundbrunnen, Prenzlauer Berg und Friedenau.

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Das BKA hatte die Ermittlungen eingeleitet und dann an die zuständigen Staatsanwaltschaften übergeben.

Grundlage für die Ermittlungsverfahren sei der im Frühjahr 2021 neu gefasste Paragraf 188 im Strafgesetzbuch, der die Beleidigung und Verleumdung von Politikern besonders streng unter Strafe stellt. (dpa)

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