Gericht droht mit Zwangsgeld: Bundesregierung muss IS-Anhängerin nach Deutschland zurückholen
Ein Gericht hat den Bund aufgefordert, eine Deutsche und ihre zwei Kinder aus Nordsyrien nach Deutschland zu bringen. Sonst werden 10.000 Euro fällig.
Das Verwaltungsgericht droht der Bundesregierung im Fall einer mutmaßlichen IS-Anhängerin mit einem Zwangsgeld. Holt die Regierung die Deutsche und ihre zwei Kinder nicht bis zum 31. März aus dem Al-Hol-Camp im Norden Syriens zurück, könnten 10.000 Euro Zwangsgeld festgesetzt werden, entschied das Gericht laut eigener Mitteilung.
Bereits im vergangenen August sei die Bundesregierung verpflichtet worden, der Frau und ihren Kindern sowie einem weiteren Kind Reisedokumente auszustellen und sie nach Deutschland zu holen.
Das jüngste Kind der mutmaßlichen IS-Anhängerin ist den Angaben zufolge schwer erkrankt. Die Bundesregierung habe daher die Rückholung des Kindes noch im August bewirkt, hieß es vom Verwaltungsgericht, hinsichtlich der übrigen Antragsteller habe sie sich jedoch geweigert und Beschwerde gegen den Verwaltungsgerichtsbeschluss eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg habe die Beschwerde aber als unbegründet zurückgewiesen.
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Ende August rügten die Antragsteller beim Verwaltungsgericht, dass die Bundesregierung die Rückholung der übrigen Familienmitglieder nicht erfüllt habe und beantragten eine Befolgungsfrist unter Androhung des Zwangsgeldes. "Die Bundesregierung tritt dem Vollstreckungsantrag entgegen und meint, eine dafür nötige grundlose Säumnis könne ihr nicht vorgeworfen werden", teilte das Gericht mit.
Die 34. Kammer habe dem Antrag stattgegeben, denn diese sei ihren Verpflichtungen aus der einstweiligen Anordnung "bislang nur unzureichend nachgekommen", was für die Annahme einer grundlosen Säumnis ausreiche. Die Bundesregierung hat gegen die Entscheidung Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg eingelegt. (Tsp)
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