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Das Bundesarbeitsgericht urteilt im Fall einer Berliner Lehrerin mit Kopftuch (Symbolbild).

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Urteil zu umstrittenem Gesetz: Bundesarbeitsgericht verkündet Entscheidung zum Berliner Kopftuchverbot

Im Fall einer Berliner Lehrerin urteilt jetzt ein Bundesgericht über das Kopftuchverbot. Zuvor hatte die Frau beim Landesarbeitsgericht Recht bekommen.

Von Fatina Keilani

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verkündet an diesem Donnerstag seine Entscheidung zum Berliner Kopftuchverbot. Der Berliner Senat hatte im Frühjahr gegen eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Revision eingelegt, um die Frage höchstrichterlich klären zu lassen.

In dem Fall ging es um eine Informatikerin, die sich als sogenannte Quereinsteigerin für eine Stelle in einer Sekundarschule, einem Gymnasium oder einer Berufsschule beworben hatte.

Für die Berufsschule, für die das Kopftuchverbot im Unterschied zu allgemeinbildenden Schulen nicht gilt, wurde die Klägerin mit Verweis auf andere Bewerber abgelehnt. Für die anderen Schultypen erhielt sie wegen des Kopftuchs kein Angebot. Sie klagte und unterlag zunächst vor dem Arbeitsgericht.

Dieses sah das Berliner Neutralitätsgesetz als gültig an: Der Gesetzgeber habe die betroffenen Belange in zulässiger Weise abgewogen. Die Besonderheit des Berliner Gesetzes ist, dass es die Religionen gleichbehandelt.

Es untersagt nicht nur das Tragen eines Kopftuchs, sondern auch anderer religiöser Kleidungsstücke und Symbole wie Kreuz oder Kippa.

Seyran Ates vertritt Berlin in dem Verfahren

In der zweiten Instanz gewann jedoch die Lehrerin. Sie bekam 5159,88 Euro Entschädigung zugesprochen. Das Landesarbeitsgericht verwies darauf, dass das Kopftuch nur verboten werden könne, wenn eine konkrete Bedrohung des Schulfriedens vorliege. So habe es das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2015 entschieden, und eine solche sei hier nicht zu erkennen.

Rechtsanwältin Seyran Ates, die den Senat in den Verfahren vertritt, hält dies für falsch. „Schon die Tatsache, dass eine Lehrerin Kopftuch trägt, gefährdet den Schulfrieden und birgt die Gefahr der religiösen Beeinflussung der Schüler“, sagte Ates nach der letzten Entscheidung. Sie legte für das Land Revision ein.

Die Frauenrechtlerin und Rechtsanwältin Seyran Ates.
Die Frauenrechtlerin und Rechtsanwältin Seyran Ates.

© imago images / epd

Ates ist Imamin der von ihr gegründeten liberalen Ibn-Rushd-Moschee und steht unter Personenschutz, da sie massiv bedroht wird. Die Konflikte an den Schulen verschärfen sich nach ihrer Überzeugung zusehends, es gehe dabei um Moral und die Frage, was ein guter Moslem sei.

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Das Berliner Neutralitätsgesetz gilt auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes, etwa für Richter und Staatsanwälte, Polizisten und Justizmitarbeiter. Die größte praktische Relevanz hat aber das Kopftuch. Das Land Berlin war im Jahr 2017 schon einmal zur Zahlung einer Entschädigung an eine Grundschullehrerin verurteilt worden. Damals hatte der Senat die Revisionsfrist verpasst.

Die gesetzliche Regelung spaltet auch die rot-rot-grüne Koalition – die Grünen wollen das Neutralitätsgesetz abschaffen, die SPD hält daran fest.

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