zum Hauptinhalt
Die Hälfte der Macht. In Brandenburg sollen Parteien künftig jeden zweiten Listenplatz mit einer Frau besetzen.

© dpa/Ralf Hirschberger

Gleichstellung im Landtag: Brandenburger Paritätsgesetz landet vor dem Landesverfassungsgericht

Mit einem Paritätsgesetz soll der Frauenanteil in Brandenburgs Landtag steigen. Die NPD hat dagegen Verfassungsklage eingereicht

Die Geschlechtergerechtigkeit auf den Wahllisten der Parteien wird zum Fall für Brandenburgs Landesverfassungsgericht. Erst Ende Januar hatte der Potsdamer Landtag mit dem Paritätsgesetz eine verbindliche Frauenquote für die Landeslisten der Parteien bei Landtagswahlen eingeführt. Die Regelung soll Mitte 2020 in Kraft treten und gilt noch nicht für die Landtagswahl am 1. September.

Doch zunächst wird nun geprüft, ob das neue Gesetz verfassungsrechtlich zulässig ist. Ein Organstreitverfahren sei anhängig, der Antrag dazu sei in der ersten Märzhälfte eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher in Potsdam. Wann mit einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in dem Fall gerechnet werden könne, sei offen. Nach eigenen Angaben hat die rechtsextreme NPD im März eine Verfassungsklage gegen das Gesetz eingereicht.

Die Änderung des Landeswahlgesetzes hatte die oppositionelle Grünen-Fraktion auf den Weg gebracht. Zusammen mit der SPD-Linke-Koalition wurde das bundesweit erste Gesetz dieser Art verabschiedet. Den Neuregelungen zufolge müssen die Landeslisten der Parteien für Landtagswahlen künftig abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden.

Derzeit gehören dem Brandenburger Landtag 35 Frauen und 53 Männer an

Gegen das Gesetz wurden von verschiedenen Parteien Verfassungsklagen angekündigt. Die Klage werde derzeit vorbereitet, sagte Guido Körber vom brandenburgischen Piraten-Landesverband dem Pressedienst epd. Auch die Landtagsfraktion der AfD bereite derzeit eine Verfassungsklage gegen das Gesetz vor, sagte AfD-Sprecher Detlef Frye. Die FDP prüfe derzeit die Klagemöglichkeiten gegen das Paritätsgesetz, sagte der Landesvorsitzende Axel Graf Bülow auf Anfrage.

Die CDU-Fraktion habe zwar verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz, sagte Fraktionssprecher Martin Burmeister. In der laufenden Legislaturperiode werde jedoch keine Klage mehr eingereicht. Die Freien Wähler hielten das Gesetz für problematisch, würden jedoch nicht dagegen klagen, sagte der Abgeordnete Peter Vida.

Derzeit gehören dem brandenburgischen Landtag 35 Frauen und 53 Männer an. Der Frauenanteil liegt damit bei 39,8 Prozent. Den Fraktionen von SPD und Grünen gehören bereits jetzt gleich viele Frauen und Männer an, bei der SPD sind es jeweils 15, bei den Grünen jeweils drei Frauen und Männer. Bei den Linken sind mit neun Parlamentarierinnen und acht männlichen Abgeordneten Frauen bereits geringfügig stärker vertreten als Männer.

Im Berliner Abgeordnetenhaus ist es um das Geschlechterverhältnis noch schlechter bestellt

Unterrepräsentiert sind Frauen derzeit bei CDU, AfD und Freien Wählern. Die CDU ist mit 16 Männern und fünf Frauen im märkischen Landtag vertreten, die AfD mit sieben Männern und zwei Frauen. Dazu kommen zwei inzwischen fraktionslose Männer, die zunächst als AfD-Abgeordnete in den Landtag gewählt wurden. Die fraktionslosen Freien Wähler sind mit zwei Männern und einer Frau im brandenburgischen Landtag vertreten.

Nicht viel besser als in Brandenburg sieht es beim Geschlechterverhältnis in Berlin aus. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Gleichstellung sank im Berliner Abgeordnetenhaus die Frauenquote nach der Wahl 2016 auf 33 Prozent. 2011 habe der Wert noch bei 35 Prozent gelegen. In dem Landesparlament sitzen demnach halb so viele weibliche (53) wie männliche Abgeordnete (107). Der Frauenanteil liegt damit auf dem niedrigsten Niveau seit 15 Jahren.

Gleichstellungssenatorin Dilek Kolat (SPD) wertet den niedrigen Frauenanteil im Berliner Abgeordnetenhaus als „klares Demokratiedefizit“. „Der niedrige Anteil von Frauen in Parlamenten ist nicht hinnehmbar“, sagte Kolat. Sie begrüße daher den Schritt der Koalitionsfraktionen, ein Paritätsgesetz auf den Weg zu bringen.

Eine Änderung des Berliner Wahlrechts steht an

Innerhalb der Fraktionen ist der Frauenanteil laut Senatsverwaltung bei den Grünen am höchsten (59 Prozent). Darauf folge die Linksfraktion mit einem Frauenanteil von 48 Prozent. Die SPD komme derweil auf eine Quote von 40 Prozent, die FDP hingegen nur auf 17 Prozent. Am niedrigsten sei der Frauenanteil bei der CDU- und der AfD-Fraktion (je 13 Prozent).

Die Linksfraktion hatte Anfang März einen Entwurf für ein Berliner Paritätsgesetz vorgelegt. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Gleichstellung ist eine Änderung des Berliner Wahlrechts ein gemeinsames frauenpolitisches Ziel der Regierungsfraktionen. So solle die gleiche Teilhabe von Frauen im Berliner Parlament erreicht werden.

Grüne und Linke wollen das Paritätsgesetz noch in diesem Jahr ins Parlament bringen und verabschieden, sagte ein Sprecher der Linksfraktion. Das Gesetz werde bei den nächsten Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2021 zur Anwendung kommen. (epd)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false