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Der Rasthof Linumer Bruch wurde am Dienstag evakuiert, nachdem ein Drohanruf eingegangen war.

© Julian Stähle/dpa

Bombendrohungen in Berlin und Brandenburg: 28-Jähriger gesteht Drohanrufe – kein Motiv erkennbar

Die Bombendrohungen gegen eine Reinickendorfer Schule und Brandenburger Tankstellen sind aufgeklärt. Polizeifahnder haben den mutmaßlichen Täter gefasst.

Nach den Bombendrohungen gegen die "Schule am Park" im Berliner Bezirk Reinickendorf sowie gegen mehrere Tankstellen in Brandenburg hat die Polizei am Mittwoch einen 28 Jahre alten Tatverdächtigen in Berlin vorläufig festgenommen.

Bei einer anschließenden Vernehmung räumte der Beschuldigte nach Angaben der Staatsanwaltschaften Neuruppin und Berlin ein, dass er am 29. Juni gegen 7.30 Uhr in der Schule im Reinickendorfer Ortsteil Wittenau angerufen und angekündigt habe, gegen acht Uhr werde im Gebäude eine Bombe explodieren.

Zudem gab er weitere Drohanrufe zu: am 2. und 3. Juli in der Tankstelle der Autobahnraststätte Stolper Heide und der Tankstelle Autohof Vehlefanz in Oberkrämer sowie am 10. Juli in der Autobahntankstelle Linumer Bruch. Er habe dort jeweils in den Morgenstunden angekündigt, dass bald eine Bombe hochgehe. Laut Staatsanwaltschaft ergaben sich bei der Vernehmung "keine Hinweise auf ein politisches oder anderweitiges Motiv".

Aufwändige Evakuierungs- und Sicherungsmaßnahmen der Berliner und Brandenburger Polizei waren, wie berichtet, jeweils die Folge. Zeitweise wurden sogar die angrenzenden Autobahnen A10 und A24 gesperrt. Bomben wurden jedoch in keinem Fall gefunden.

Die Fahnder kamen dem Beschuldigten mithilfe von Telefonverbindungsdaten auf die Spur. Mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss in der Tasche überraschten die Beamten den 28-Jährigen am Mittwoch in seiner Wohnung. Laut Staatsanwaltschaft wurden dort allerdings keinerlei Materialien gefunden, "die auf den Bau von Bomben oder entsprechende Vorbereitungen hindeuten".

Gegen den Mann läuft nun ein Verfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten. Nach der Vernehmung wurde der Beschuldigte entlassen. Es lägen keine ausreichenden Gründe für eine Untersuchungshaft vor, hieß es dazu.

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