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© Imago/Joachim Schulz

Bilanz nach 15-monatiger Wahlperiode: Altes Berliner Abgeordnetenhaus beschloss 39 Gesetze

Das 2021 gewählte Abgeordnetenhaus hatte weniger Zeit für seine politische Arbeit als gedacht. Nun liegt eine Bilanz vor.

Viel Zeit hatte das Berliner Abgeordnetenhaus nicht zwischen seiner konstituierenden Sitzung am 4. November 2021 und der Wiederholungswahl vor zwei Wochen (12. Februar). Dennoch beschloss das Parlament in diesen rund 15 Monaten in 26 Plenarsitzungen immerhin 39 Gesetze, wie aus einer Statistik hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die Fachausschüsse, Unterausschüsse und ein Untersuchungsausschuss zur rechten Anschlagsserie in Neukölln kamen demnach zu insgesamt 377 Sitzungen zusammen. Der Petitionsausschuss absolvierte 24 Sitzungen und bearbeitete 1800 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern. 890 Drucksachen wurden in den parlamentarischen Ablauf eingebracht.

Die Abgeordneten stellten in der 19. Wahlperiode bislang 4584 schriftliche Anfragen an den Senat. Spitzenreiter war die CDU-Fraktion (1684). Es folgen AfD (827), Linke (690), FDP (582), Grüne (442) und SPD (377).

Die eifrigsten Fragesteller sind Martin Pätzold (CDU/314), Danny Freymark (CDU/294), Katharina Günther-Wünsch (CDU/274), Tommy Tabor (AfD/240) und Alexander Herrmann (CDU/214).

Legislaturperiode läuft normal weiter bis 2026.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte die Wahl am 26. September 2021 wegen „schwerer systemischer Mängel“ und zahlreicher Wahlfehler für ungültig erklärt und eine Wiederholung angeordnet. Das Besondere daran: Die fünfjährige 19. Legislaturperiode, die 2021 begonnen hatte, läuft normal weiter bis 2026.

Dennoch muss sich das Abgeordnetenhaus nach der Wiederholungswahl neu konstituieren, inklusive der Fraktionen und Ausschüsse. Es bekommt voraussichtlich eine neue Präsidentin – die CDU als neue stärkste Fraktion hat Cornelia Seibeld nominiert.

Die Rechtsakte des bisherigen Parlaments behalten laut Verfassungsgerichtshof ihre Gültigkeit. Das betrifft zum Beispiel Gesetze. Und Gesetzentwürfe, die im ersten Teil der 19. Legislaturperiode in das Parlament eingebracht wurden, können im zweiten Teil der Legislatur in zweiter Lesung verabschiedet werden. Nach einer Neu- statt Wiederholungswahl wäre das nicht möglich.

Das neue, fünf statt bisher sechs Fraktionen sowie 159 Sitze umfassende Abgeordnetenhaus tritt am 16. März zum ersten Mal zusammen. Die CDU-Fraktion hat 52 Sitze, SPD und Grüne je 34. Die Linke hat 22 Sitze und die AfD 17. Die FDP scheiterte bei der Wiederholungswahl an der Fünf-Prozent-Hürde und flog aus dem Parlament. (dpa)

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